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Bund mit ihm aufrichten, so zwar, daß Gottes Gesetz mit ihrem eigenen Willen eins ist, also daß sie keines Zwanges mehr bedürfen; Israel ist dann in allen seinen Gliedern des heiligen Geistes voll, steht in wahrer Gemeinschaft mit dem HErrn und hat die Vergebung seiner Sünden (28–34). Israel bleibt trotz dem, daß ein Teil durch seine Sünde zu Grunde geht, als Volk bestehen. Jerusalem wird wieder aufgebaut, alles Unreine geheiligt, so daß die Stadt nie mehr Gegenstand des göttlichen Zornes sein wird (35–40).

 3. Der Trost besteht endlich in der Wiedereinnahme des Landes der Verheißung. Des zum Zeichen muß Jeremia, der Gefangene des Zedekia (32, 1–6), auf Jehovas Befehl in aller Form Rechtens einen Erbacker kaufen und den Kaufbrief aufbewahren, damit das Volk sehe, daß er an den künftigen Wiederbesitz des Landes glaube (7–15). Jeremia selber fühlt Zweifel, da ja Jerusalem in Kürze in die Hände der Feinde fallen wird (16–25), aber der HErr wiederholt das Wort der Verheißung: Er will Israels Gefängnis wenden und sein Volk, mit dem er einen ewigen Bund geschlossen, wieder in sein Land einpflanzen und seinen Segen an ihm offenbaren. Dann wird man wieder Äcker kaufen (26–44). Auch die Stadt Jerusalem, die jetzt in die Hände der Feinde gegeben wird, wird wieder hergestellt und wird die heilige Stadt Gottes unter den Völkern (33, 1–9). Das verwüstete Land wird dann durch den Segen des HErrn wieder neubelebt und freudenvoll; aus Davids Hause aber sproßt der hervor, welcher heißt: Jehova unsere Gerechtigkeit, und gründet ein ewiges Reich (10–18); ewig fest steht der Bund mit David und dem Haus Levi und mit Abraham, Isaak und Jakob, und auf den tiefen Fall der Gegenwart folgt ein ewiges Auferstehen für die Erwählten (19–26).

 Vierter Abschnitt: Die letzten Versuche zur Bekehrung des Volkes vor dem Eintritt des Gerichtes und die letzten Beweise von des Volkes Unverbesserlichkeit c. 34–38.

 Wie das Volk allen Versuchen Gottes, es zuletzt doch zur Umkehr zu bewegen, widerstrebt, so daß zuletzt durchaus nichts übrig bleibt, als die Vollstreckung dieses Gerichtes, dies zeigt

 1. das Verhalten gegen das Gesetz des HErrn c. 34. 35.

 Während das Heer der Feinde schon vor der Stadt liegt und Zedekia so gut wie verloren ist (34, 1–5), geht das Volk in sich und hebt eine alte Schuld auf, indem es die widerrechtlich in der Knechtschaft zurückgehaltenen israelitischen Sklaven frei läßt; aber es gereut sie diese That alsbald wieder, und so wenig ernst ist ihre Buße, daß sie die schon freigegebenen wieder zurücknehmen. Die Bande, welche sie nicht gelöst, wird nun der HErr lösen, indem er die Herren und Knechte durch das Schwert der Feinde wegrafft, Jerusalem und die Städte Judas zur Einöde macht (6–22). – Noch mehr aber erhellt das gesetzeswidrige Wesen des Volkes aus dem Vergleich desselben mit den Rechabiten. Diese, ein Nomadenstamm aus dem Geschlechte der Keniter (1 Chr. 2, 55 und 2 Kge 10, 15), in einem Grenzbezirke Palästinas, waren vor den andringenden Chaldäern nach Jerusalem geflohen. Jeremia mußte sie nun auf Gottes Befehl einladen, Wein