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kam 13 Jahre später als Esra, im 20. Jahre des Artaxerxes, also i. J. 445 (doch vergleiche Daniel), nach Jerusalem. Er kam in der Eigenschaft eines Statthalters, ebenso wie Esra sehr begünstigt durch Artaxerxes. Seine Absicht war, das innerlich und äußerlich noch immer sehr verfallene Gemeinwesen möglichst wieder herzustellen. In überaus kräftiger Weise förderte er den Wiederbau der Stadt, besonders der Mauern und Thore ohne sich durch die Drohungen und durch die Hinterlist der Nachbarn einschüchtern zu lassen. Sodann veranstaltete er eine öffentliche Vorlesung des Gesetzes. Die nächste Frucht davon war eine dem Gesetz entsprechende Feier des Laubhüttenfestes. Der 24. Tag ebendesselben Monats wurde als Bußtag begangen, und da auch wurde wieder das Gesetz vorgelesen und es verpflichteten sich Fürsten, Priester und Leviten unterschriftlich, fortan die Vorschriften des Gesetzes genau zu beobachten. Nach 12jähriger Wirksamkeit kehrte Nehemia im Jahre 433 an den Hof des Artaxerxes zurück, machte aber, weil Mißbräuche eingerissen waren, eine zweite Reise nach Jerusalem und erwarb sich da neue Verdienste durch strenge Geltendmachung des Gesetzes.

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 Inhaltsangabe. Nehemia erkundet das Trauergeschick seines Volkes und betet für dasselbe (c. 1). Hierauf reist er mit königlichen Vollmachten nach Jerusalem und besichtigt bei Nacht die Mauern der Stadt. Nun regt sich der Neid der Nachbarn (c. 2), aber trotz desselben baut Nehemia die Mauern. Es folgt auch ein Verzeichnis der Bauenden (c. 3). Sanballat und Tobias schmähen Nehemia und sein Werk, und versuchen es zu hindern. Nehemia aber ergreift Maßregeln angesichts des drohenden Überfalls (c. 4). Er stellt, um das Volk von dem auf ihm lastenden Drucke zu befreien, den Wucher und die Sklaverei ab, wobei er auf sein eigenes Beispiel von Uneigennützigkeit hinweisen kann (c. 5). Unter gesteigerten Angriffen von Hinterlist und Tücke von seiten Sanballats und seiner Genossen vollendet Nehemia den Bau der Mauern (c. 6). Er trifft nun noch Verordnungen wegen Thorhut und Thorschluß, und Vorkehrungen wegen Heranziehung eines Zuwachses der Bevölkerung (7, 1–6). Hier schaltet der Verfasser dann ein Verzeichnis der aus dem Exil heimgekehrten Familien und der Geschenke ein, die sie von den anderen für den Bau des Tempels mitbekamen (7, 7–73a), wie wir es schon in Esra c. 2 finden. Dann erzählt er weiter, wie Nehemia die erste öffentliche Vorlesung des Gesetzbuches und die Feier des Laubhüttenfestes veranstaltete. Das Volk versammelte sich auf dem großen Platze vor dem Wasserthor. Esra las da am ersten Tage des siebenten Monats (Tischri) also am Neujahrstage, vom Morgen bis Mittag das Gesetz vor; Priester und Leviten übersetzten dem Volke, was unverständlich blieb, in das verständlichere Aramäisch. Das ganze Volk weinte, als es die Worte des Gesetzes hörte, aber Nehemia und Esra und die Leviten munterten es zur Freude auf. Am zweiten Tage kamen die Familienhäupter nebst Priestern und Leviten zu Esra, um die Worte des Gesetzes wieder zu vernehmen und man fand darin das Gebot des Laubhüttenfestes für den damals laufenden siebenten Monat. Das Fest wurde dann auch nach der Vorschrift des Gesetzes