für den halben ladenpreis. Sonstige vom bunde herausgegebene oder empfohlene publikationen werden, so weit möglich, den mitgliedern für einen gemässigten preis gesandt.
§ 7. Durch vermittelung der lokalverwaltungen können abschriften, auszüge und übersetzungen von handschriften und schwer zugänglichen druckwerken aus öffentlichen und, so weit wie möglich, auch aus privaten sammlungen beschafft werden. Das von dem bunde besorgte material darf ohne besondere erlaubnis nicht zu anderen zwecken als wissenschaftlicher forschung benutzt werden (NB. nicht für gesamtpublikationen). Wird material verlangt, das gelegentlich zu einer wissenschaftlichen arbeit im eigenen lande verwendet werden soll, ist der vermittler berechtigt dasselbe während einer bestimmten zeit zurückzuhalten.
§ 8. Bei abschrift leicht leserlicher originale wird für 1000 buchstaben ca. 0,35 frc. oder ca. 1 frc. für die arbeitstunde bezahlt. Das kollationieren und aufsuchen wird mit höchstens 1½ frcs. für die stunde honoriert. Dasselbe gilt von kopien schwer lesbarer originale und übersetzungen (NB. litterarisch verwendbare übersetzungen nach übereinkunft). In grösseren städten kann bei weiter entfernung und beschränkter zugänglichkeit der abschreibestellen eine entsprechende vergütung des zeitverlusts festgesetzt werden.
§ 9. Die lokalvereine bestimmen selbst, ob sie zur bestreitung der laufenden ausgaben und zur deckung des risikos, das sie bei bestellungen übernehmen, eine abgabe von ihren mitgliedern für nötig halten.
§ 10. Der redaktionsausschuss wird alle drei jahre auf einem allgemeinen kongress oder durch schriftliche abstimmung mit einer stimme für jede lokalverwaltung bezw. jeden vertreter gewählt. Auf ähnliche weise wird über änderung der satzungen des bundes abgestimmt, zu welcher stets eine mehrheit von zwei dritteln der stimmen erforderlich ist.
Kaarle Krohn: Erster Bericht über die Tätigkeit des folkloristischen Forscherbundes „FF“. Suomalaisen Tiedeakatemian Toimituksia, Helsinki 1910, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FFC4.djvu/16&oldid=- (Version vom 31.7.2018)