dem Zwecke des Bundes entsprechen, nach § 2 b die Signatur des Bundes zu erteilen. Es werden eine „International series“ und daneben nationale Serien herausgegeben. Von den nationalen Serien wird zunächst eine „Northern series“, die das skandinavische und finnisch-estnische Gebiet umfasst, herausgegeben. Weitere Serien können vom Ausschuss veranstaltet werden.
§ 6. Für jede landschaftliche oder nationale Arbeitsgruppe soll womöglich eine Auskunftstelle oder ein Vertreter des „FF“ eingesetzt werden. Grössere Verbände volkskundlicher Vereine können Hauptstellen bilden, welche das Recht haben, unter Zustimmung des „FF“ Ausschusses Nebenstellen zu errichten.
§ 7. Diese Auskunftstellen, Haupt- und Nebenstellen erhalten unentgeltlich die von dem „FF“ nach ihrem Anschluss veröffentlichten „FF Communications“, wenn sie persönliche Mitglieder des „FF“ haben und zugleich volkskundliche Sammlungen besitzen.
§ 8. Persönliche Mitglieder des Bundes „FF“ können von jeder Auskunftstelle, Haupt- und Nebenstelle aufgenommen werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, bis sie ihren Austritt anzeigen, die „FF Communications“ zu beziehen. Sie erhalten sie zum halben Ladenpreis in Raten von 10 Frcs (keinesfalles öfter als einmal jährlich). Sie sind unter Bürgschaft der in Frage kommenden Auskunftstelle berechtigt, die Vermittlung des Bundes (s. § 9) für ihre Forschungen in Anspruch zu nehmen.
§ 9. Durch Vermittlung der „FF“ Auskunftstellen, Haupt- und Nebenstellen können Abschriften, Auszüge und Übersetzungen von Handschriften und schwer zugänglichen Druckwerken aus öffentlichen und soweit möglich auch aus privaten Sammlungen beschafft werden. Das von dem Bunde besorgte Material darf ohne besondere Erlaubnis nicht zu andern Zwecken als wissenschaftlicher Forschung, insbesondere nicht zu Gesamtpublikationen benutzt werden.
Folklore Fellows’ Communications No. 16. Suomalaisen Tiedeakatemian Kustantama, Hamina 1914, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FFC16.djvu/6&oldid=- (Version vom 31.7.2018)