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ein großer Theil von den Egrischen Schutzverwandten an Zehenten und Gült dahin geliefert werden müßte, und ungleich weniger dergleichen Gülten von dorther wieder zurückkämen, die Gerste aber mehrentheils verbrauet würde. Indessen bleibt uns heuer Überfluß, woher also die Theurung? Das Korn soll 2 fl. 30 kr. rh. die Gerste 2 fl 15 kr. rh. und der Hafer 1 fl. 30 kr. rh. gelten. So hieß es, und so war es an den Gränzen um Martini des vorigen Jahrs. Aber es hat sich geändert. Das Korn gilt das Mees 2 fl. rh. die Gerste 1 fl. 541/2 rh. und der Hafer 1 fl. rh. Da aber die Gerste auf dem Kastenboden der brauenden Bürgerschaft in den Städten und Märkten schon wohlfeiler gegeben wird, so ist Hoffnung, daß auch noch die übrigen Getraidarten im Preise fallen werden.