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wir vonn Sugenheimb Solch ewer Ernstlich fürnehmen mit Mortbrennen abzustellen, auch wist das wir Solch ewer zuschrifft vnserm gnedigen Herrn, als morgen zukünfftig zw wollen Schicken, In hoher verhoffnung, Seyenn Gnadt wer vnns Beystänndig Seynn, darzw wir recht habenn, versehenn vnns gentzlich auch ewer Festigkait, wer vnns vnschuldigen Inn mitler zeyt nichts zu versachenn: Datum auff Freytag nach Pfingste Im xxv Jahr.

Dorffmeyster vnd eynn ganze
gemeynn. 


Zwischen diese Fehde traten indessen die beyden Marggrafen Casimir und Georg, welche dem Florian von Seckendorf eröffneten, daß sie die Gemeinde Sugenheim auf Gnade und Ungnade in ihren Schutz genommen hätten, und er also nichts thätliches gegen sie unternehmen solle; wobey es auch blieb.

Eine wichtige Rolle erhielt Hans von Seckendorf in diesem Bauernkriege dadurch, daß, als sich zu Rothenburg ob der Tauber ein neuer Rath gegen den alten aufgeworfen, von Kaiserlicher Majestät aber, zu Stillung des Aufruhrs zum Schwerd verdammt und den Marggrafen zu Brandenburg der Executionsauftrag geschehen war, derselbe als Onolzbachischer Stadthalter dahin subdelegirt