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dieses möge den Beamten zu dem Verbot veranlaßt haben. Er sey aber angewiesen, zu keiner Sache mit zu wirken, welche die bischöfflichen Rechte des Lehnherrn schmälern könne, auch das Vergangene, so viel nur von der weltlichen Obrigkeit abhänge, wieder gut zu machen.

 Die Stelle des katholischen Beamten wurde nach diesem einem andern anvertrauet, von dessen Geschicklichkeit und billiger Denkungsart sich jedermann ein nachbarliches Betragen verspricht.

 Die Verlobten waren inzwischen, der Hindernisse und Kosten überdrüßig, wieder auseinander gegangen, der Vater der Braut hatte dem Bräutigam die Draufgabe zurückgegeben; sie selbst die Braut aber verdingte sich als Magd, kam zu dem katholischen Pfarrer, wurde von ihm in den Grundsätzen dieser Religion unterrichtet, und schwur vor dem Altar, mit der brennenden Wachskerze in der Hand, ihren evangelischen Glauben ab!

 Sollte der Anschein von Proselytensucht, welcher dem unparteyischen Leser dieser seltsamen Geschichte in die Augen fällt, sollte der wohl gegründet, mehr als ein bloßer Schein seyn? Sollte die Absicht, die