Seite:Eine Geschichte aus der Mitte Frankens vom Jahr 1791.pdf/8

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

von Seiten der Braut die erforderliche Vermögenssumme bescheiniget werden müsse.

 Ein Protestations-Schreiben des geistlichen Untergerichts an ihn, worinnen jene Forderungen unter vorliegenden Umständen für unstatthaft und erloschen erklärt wurden, blieb unbeantwortet, unter der Äusserung: „Man müßte zehn Köpfe und sechs Hände haben, wenn man auf Alles antworten wollte.“

 Es erging von Seiten des Lehnherrn eine Aufforderung an den Gerichtsherrn als Vasallen, die bischöfflichen Gerechtsame zu M. in diesem und einigen andern Vorfällen, nicht länger kränken zu lassen; und zugleich erging eine Beschwerde an die Regierung, unter welche der katholische Pfarrer gehörte, über dessen Eingriffe und auf einen Gewissenszwang abzielende Zudringlichkeiten.

 Letztere blieb, wie sehr häufig der Fall ist, unbeantwortet. Jener aber erklärte das Verbot der Trauung also: F. S. habe vorgestellt: das Schneiderhandwerk wolle ihn nicht als Meister annehmen, wenn er nicht für die ihm abgehende Wanderjahre 10 fl. zahlen würde, er bitte also, ihm dieses Geld zu erlassen. Aus Polizeyursachen sey das Gesuch abgeschlagen worden, und