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Verwandschaft veranlaßet, und sogar ohnlängst in Beyseyn 2er Männer bey mir im Hause gegenwärtig wortdeutlichen sich erlassen, nicht von ihm F. S. zu bleiben. Wie denn diese zu diesseitigen Herrn Pfarrer sich verfüget, wo sich dorten das nähere ergeben wird. Ich lege Ewr. etc. „das inhibitorium vor, nicht zu copuliren, bis die Befriedigung des F. S. quoad acquitatem restitutionis und die Mitgab der C. S. wird schriftlich zum Amt eingebracht worden seyn. Womit nebst vorzüglichster Veneration die Ehre hat zu seyn“ etc. etc.

 Zugleich stellte der katholische Pfarrer folgendes so betiteltes Zeugniß aus:

 „Auf geziemendes Ansuchen des F. S. habe ich aus aufhabender Seelsorglicher Pflicht attestiren sollen, daß die Ehrbare Barbara S. von M. in meinem Pfarrhause, und in meiner Gegenwart ihm F. S., auf meine Frage: „Ob sie ihn denn zur Ehe nehmen wolle“ mit einem gedoppelten Ja geantwortet – – – richtig und wirklich genommen habe, und sogar sich bey mir als eine Proselytin unsers catholischen Glaubens gemeldet, und ihr gethanes Eheversprechen mit dem Siegel eines neuen Glaubensbekenntnißes bekräftigen