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drey Wochen nur einmahl verhört; man hält ihm die Aussage eines Zeugen, der sein Feind ist, vor: daß er seine Frau habe ermorden wollen. Seine Rechtfertigung, sein Flehen ist vergeblich. Er wird verurtheilt, als Recrut auf vier Jahre nach Brabant zu wandern. Schon stehen Wagen und Pferde zum Transport bereit, der 54 jährige Mann, der Gatte, Vater, und dessen Lebenswandel unsträflich, dessen Vermögen ziemlich ansehnlich ist, soll wegen einer gerechten Züchtigung seiner Frau, und zwar, weil die Werber auf sechs Jahre in der Folge bestehen, so lange des Landes verwiesen seyn. – Aber plötzlich bewirkte ein Befehl des Gerichtsherrn, der durch die Verwendung der Frau des Verurtheilten erweicht wurde, dessen Loslassung.

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 Seine Tochter besann sich nun eines andern, und verlobte sich mit N. S. einem Protestanten, feyerlich in Gegenwart der Eltern der Braut und des Bräutigams. F. S., ihr voriger Liebhaber, kam in der Nacht zuvor mit einer Leiter vor ihr Fenster, um sie zu entführen, wurde aber von ihr abgewiesen. Der Beamte billigte die Heyrath, und war mit des Bräutigams beygebrachten Vermögensbescheinigungen zufrieden, wie die