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 Daß unter diesen Umständen leicht eine Collision der verschiedenen Rechte und Absichten entstehen könne, läßt sich leicht denken.

 Hier lebte Caspar S. protestantischer Religion, ein Mann von ziemlich beträchtlichem Vermögen. Seine einzige Tochter gefiel dem im Wirthshaus dienenden katholischen Knecht F. S. Fünf Jahre lang bewarb er sich vergeblich um das Mädchen, indem er die Freundschaft ihrer Mutter suchte und erhielt. Der Vater versagte sie ihm, nicht ohne Grund, und blieb hartnäckig auf seiner Gesinnung.

 F. S. drang in seine Geliebte, ihre Religion mit der katholischen zu vertauschen; aber vergeblich. Sie erklärte ihre Abneigung selbst vor Gericht bey dem katholischen Beamten; dieser äusserte: die Religion gehöre zur Gewissensfreyheit, wies aber beyde zum katholischen Pfarrer, welcher die Achseln zuckte, da er die Verweigerung des Vaters erfuhr.

 Der Vater des Mädchens, erzürnt über eine heimliche Begünstigung des Liebhabers, gibt im Eifer seiner Frau eine Ohrfeige. Sie verklagt ihn bey dem Beamten. Er wird in den Thurm geworfen, und in