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von den dabey interessirten Personen selbst vorgetragen worden ist, desto unparteyischer beurtheilen zu können, verschweige ich die Namen der darein verwickelten. Die Sache scheint mir zu merkwürdig, als daß ich nicht eines theils deren Berichtigung wünschen, andern theils solche zur Beurtheilung des Publicums ausstellen sollte.

 Mitten in Franken, in dem reichsritterschaftlichen Ort M. ist der Schauplatz dieser Geschichte. Die Einwohner sind theils protestantisch, theils katholisch. Ein protestantischer Reichsfürst ist Lehnherr, setzt den Pfarrer seiner Religion, und behauptet daselbst alle Rechte der geistlichen Hoheit. Nach einem besondern Receß gehört auch die Entscheidung der Ehesachen, sogar der katholischen Religionsverwandten dahin. Die katholischen Einwohner werden übrigens von einem Geistlichen ihrer Religion aus der Nachbarschaft besorgt, der von einem katholischen Reichsfürsten und Bischoff abhängt; der Vasall- und Gerichtsherr, der mit diesem Ort beliehen ist, bekennt sich zu eben dieser Religion und hat die weltliche Gerichtbarkeit über die Einwohner des Orts, einem in der Nähe wohnenden Beamten katholischer Religion, übertragen.