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die Gries- und Mehlhöcker, verpflichtet, ihr Getreide in der Hof und Dammmühle mahlen zu lassen, und ebenso mußte alles Malz, welches in beiden Städten verbraut wurde, dort gemahlen werden. Es ist dies die unter dem Namen Mahlzwang bekannte Einrichtung, die erst im 19. Jahrhundert abgelöst wurde. Von den in der Umgebung Dresdens gelegenen Dörfern waren Löbtau und 13 andere Orte in die Kunadmühle, 75 Orte, darunter mehrere sehr entfernte, wie Dippelsdorf, Lausa, Reichenberg etc., in die Plauensche Hofmühle gewiesen. In die kurfürstlichen Schiffmühlen zu Gohlis und Kötzschenbroda gehörten nur je 7 in der Nähe derselben gelegene Orte[1]. Ferner war der Mühlenvogt verpflichtet, mit den Müllern, dem Kornvogt und dem Kurfürstlichen Mehlverwahrer über das ausgemetzte Getreide und Mehl Kerbhölzer oder Register zu führen und die Müller zu beaufsichtigen, daß sie die Mühlen im gehenden Zeuge in Stand hielten. Er erhielt für sich und das von ihm zu haltende Pferd jährlich 144 Gulden aus der Rentkammer und seine Wohnung in der bei der Bäckermühle gelegenen Mühlenvogtei. Das dortige Schänkhaus benutzte er zum Bierschank[2]. In diesem Schänkhaus fand alljährlich eine Festlichkeit der Dresdner Bäckergesellen statt. Diese hielten seit dem Ende des 15. oder Anfang des 16. Jahrhunderts jedes Jahr kurz nach den Weihnachtsfeiertagen einen Auszug aus ihrer Herberge nach der Hofmühle, wo sie vom Mühlenvogt Essen und Trinken bekamen. Ihre Fahnen und das Silberzeug, das sie mit sich führten, gaben sie dem Hofmüller in Verwahrung. Vom Jahre 1809 an hatte der Auszug nicht mehr stattgefunden, er wiederholte sich aber noch ein Mal in besonders prunkvoller Weise im Jahre 1827 zum Andenken an das Jahr 1727, in welchem den Bäckern vom König eine Fahne geschenkt worden war.

Die Kunadmühle, vielfach auch Hahnebergmühle genannt, lag an der Stelle, wo der jetzt überwölbte Mühlgraben die Kunadstraße kreuzt, auf gegenwärtig zum Güterbahnhof gehörigem Areal. Sie wurde im Jahre 1569 durch Kurfürst August von der Wittwe des Müllers Hieronymus Kunat für 3000 Gulden erkauft. Die Mühle besaß damals 2, später 4 Mahlgänge und eine Schneidemühle. Der erste der dort angestellten Hofmüller (als solche werden die Müller der kurfürstlichen Mühlen bezeichnet, nicht blos der in der Hofmühle) war der Sohn des verstorbenen letzten Besitzers Namens Lorenz Kunat. Seine Bestallung war ähnlich der des Dammmüllers. Auch er erhielt den vierten Theil des Meßgetreides und sollte, wenn vom Amte Schweine in die Mühle zum Mästen gegeben würden, das fünfundzwanzigste für seine Mühe erhalten[3]. Der alte Name blieb auf der Mühle haften bis zu ihrem im Jahre 1894 erfolgten Abbruche.

Die Schmelzmühle wurde nur benutzt, wenn die Mahlgäste in den andern Mühlen nicht genügend gefördert werden konnten. Schon 1588 war in die ehemalige Schmelzhütte ein Mühlwerk mit 2 Gängen eingebaut worden und 1606 fand ein Neubau statt, bei welchem nicht nur 2 Mahlgänge, sondern auch 2 Drehbänke, 1 Schleifmühle und 1 Stampfwerk für Schmirgel dort angelegt wurden. Beim Einfall der Schweden im Jahre 1706 wurde sie fast gänzlich demolirt und noch in demselben Jahre wurde die Anordnung zu ihrem Wiederaufbau mit dem Bemerken ertheilt, daß der Bau ganz niedrig und nur aus Holz errichtet werden solle[4]. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts bestand die Schmelzmühle aus Mühl und Wohnhaus mit Nebengebäude und Stall, sowie einer Schneidemühle und Grasgarten[5].

Von 1688 an wurden die sämmtlichen Mühlen verpachtet[6] und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Kunadmühle, die Schmelzmühle und der zur Bäckermühle gehörige Mühlhof verkauft. Die Veräußerung der Hof- und Bäckermühle erfolgte 1865 und die der Dammmühle 1873[7].

Die Papiermühle war in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts von Herzog Albrecht erbaut worden, um das für den Hof und die Kanzleien nöthige Papier herzustellen[8]. Im Jahre 1518 verkaufte sie Herzog Georg an den Papiermacher Michael Schaffhirt für 200 Gulden in der Weise, daß er oder seine Erben, so lange diese 200 Gulden nicht bezahlt seien, jährlich 20 rheinische Gulden als Zins ins Amt zahlen sollten; wenn dagegen die 200 Gulden bezahlt sein würden, sollten nur noch 10 Gulden Zins entrichtet und 10 Ries besten Papiers, das Ries zu 12 Groschen, in die Schösserei geliefert werden; was darüber an Papier von ihnen entnommen werden würde, solle mit 20 Groschen für das Ries bezahlt werden[9]. Als Zeichen führte die Dresdner Papiermühle den Rautenkranz, andern war die Führung dieses Zeichens bei 40 Gulden Strafe, welche zur Hälfte die Kammer und zur Hälfte der Papiermüller erhalten sollte, verboten. Auch wurde 1578 bestimmt, daß im Umkreise von 4 Meilen eine


  1. Rep. XXVII. Dresden 4. Bl. 21.
  2. Rep. XX. Dresden 299. Bl. 93b.
  3. Rep. XXII. Dresden 75a. Bl. 26. – Rep. XXVII. Dresden 9. Bl. 2 fg.
  4. Amts Dresden eigenthümliche Güter, 1589. Loc. 9769. Bl. 2b. – Dresdner Geschichtsblätter, Bd. 2. S. 203
  5. Rep. XX. Dresden 299. Bl. 281.
  6. Rep. XXIX. Dresden 6.
  7. Adreßbücher von Dresden.
  8. Priv. Bd. I. Bl. 116.
  9. Die Papiermühle vor Dresden, 1518 fg. Loc. 9845. Bl. 8.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/112&oldid=- (Version vom 30.8.2024)