Seite:Dorffs Ordnung der unterthonen zue Lehrberg.pdf/5

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

So Bekennen WIR demnach vnnd Thuen Kundt hiemit Offentlich gegen allermeniglich für Vns vnsere Nachkomen vnd Erben auch Vnterthonen zu offtgemeltem Lehrberg, das WIR Ihnen nachgesezte Dorffsordtnung Jezo verneuert, gebessert gegeben, confirmirt und bestettigt haben. WIR thun auch solches hiemit vnd in crafft dis Briefs wissentlich, wie vnterschiedlich hernach folgt vnd geschrieben stehet,


1.

Item alle Jahr, Jerlich vnnd eines ieden Jahrs besonders, soll man vier Menner erwehlen in der Gemeindt zu Lehrberg, die auch ein ganze Gemeindt sollen Regieren, von Vnser des Bischoffs von Aychstatt Vnterthonen zween, vnd unser des Marggrauen Vnterthonen auch zween, die vier Man sollen vor dem mehrern theil einer Gemeindt Ihre Treü geben, an eines recht geschworenen Aydes statt, der Gemeind recht, wie hernach folgt, getreulich nach zu komen mit pfenden vnd andern Hendlen, vngefehrlich, dem Armen als dem Reichen, das Sie auch in solchem Niemand wöllen ansehen, oder Vberruck tragen, weder von Müeth gab noch Freundtschafft wegen, sondern einen ieden