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des Stifts Wirzburg auf. Hätte Conrad von Bibra auf sein Geschlecht, das schon seit Jahrhunderten das Erbuntermarschallamt geführt hatte, eben so gedacht, wie die Bischöffe aus den Geschlechtern der Esper und der Guttenberg auf die ihrigen dachten, so hätte er ihnen schon damahls das Erbmarschallamt selbst zuwenden können. Aber da stand niemand, wie mich eben die Privatacten, aus welchen ich diese ganze Anekdote genommen habe, belehret haben, als – sein Liebling und Obermarschall Wilhelm Grumbach im Wege.

B. G. W. 




IV.
Dorffs Ordnung[1]

  1. Ich glaube nichts unnützliches zu thun, indem ich diese alte Dorfsordnung, welche viele Merkwürdigkeiten zur Erläuterung Fränkischer Gegenstände enthält, für das Journal von und für Franken einsende. Dergleichen Dorfsordnungen dienen für das erste nicht wenig zu Erläuterung der alten Teutschen Sprache. Ich habe deßwegen manche Ausdrücke und Idiotismen, die mehrern Lesern dunkel seyn möchten, in den Anmerkungen erläutert; vielleicht habe ich manchem darin zu viel gethan. Jedoch in dergleichen Dingen pflegt jeder anders zu urtheilen. Was dem einen zu viel und entbehrlich scheinet, heisset dem andern nöthig und erforderlich. Für das zweyte erläutern dergleichen