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abgesanten Vnderhendler Ihre schiedliche mittel wolten vorschlagen, alße geliebten Friedens auch zu fortpflanzung erhaltung guter nachbarschafft vnnd das mhan aus dem Gemeng (so viel vnwillens vnnd gezencks gebieret) kommen möge, haben die Fürstlichen Commißarien den sachen alleß Vleißes nachgedacht vnd erwogen, auch nach gestaldt herkommen vnnd gelegenheit derselbenn beiden Hochgedachten Chur vnnd Fürstlichen Partheien zu guten, diß nachuolgendt vnnordntndtlich mittl fürgeschlagen.

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Nemlich weil vnserm gnedigen Fürsten vnnd Herrn zu Würzburgk die Alienation vom Stifft ohne Einwechßelung gleich wirdigen Guths oder Ampts Hochbedencklich; So möchte Sr. Fürstlichen Gnaden das offt gedachte Schloß Ampt vnnd Stadt Meinungen mitt aller seiner zugehörung, denn jezigen Chur vnnd Fürstlichen Hauß Sachßen, dann auch Weimarischen Theils zu rechtem vmgebenden Mans Lehen ahnsezen, dergestaldt, das solch Ampt Schloß vnndt Statt Meinungen allewege der Elteste aus den beiden Stammen jezigen Churfürstlicher vnnd Weimarischer Linij von Würzburgk durch ein ahnsehenliche Adels Persohn inn Francken beguetert vnndt ahngeseßenn, so offt sich beiderseiths vntter den Fürsten Tottfell begeben empfahe, vnndt auf die fell auch alle vnndt jede Vnderthanen der Stat, Schloß vnnd Ampts, sowhol dem Herrn Bischoffen als Sachßen gebuerende pflicht, Eydt vnnd Erbhuldigung also thuenn sollenn, daß wo sich (dafuer doch Gott lanng sein wolle) begeben, das obgedachte zwehn Mannliche Stamm oder Linen gar absturben, das sie von dem andern Herrn keinem mher als allein dem Stifft Würzburgk erbhuldigen