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wirklichen Besitz gehabt habe.[1] Der Streit wurde endlich im Jahr 1275 durch Vergleich beygeleget, und da man Wirzburgischer Seits die Zurückgabe aller von Henneberg eroberten Städte und Schlösser zur ausdrücklichen Bedingung machte,[2] so mußte auch unfehlbar Meiningen dem Stifte wider abgetreten werden.


§. VI.

In der Folge der Zeiten, wo die feindlichen Verhältnisse zwischen Wirzburg und Henneberg in Freundschafts-Verbindungen übergingen, erwarben sich die Grafen den temporellen Besitz des Schlosses Meiningen, durch Burglehen, womit sie vom Stifte Wirzburg darauf beliehen wurden. Auf diese Art assignirte Bischoff Wolfram im Jahr 1330 den Grafen Berthold VII. (X.) von Henneberg-Schleusingen, wegen einer vom letztern dem Stifte geliehenen Geldsumme von 500 Pfund Heller, statt der Zinsen, mit 50 Pfund jährlicher Einkünfte an die Stadt Meiningen und zwar in der Eigenschaft eines Burglehens,[3] welches nachher (1350) wiederum


  1. dipl. de an. 1273 in Grunerl Opuscul. Vol. 1. p. 222.
  2. eben das. p. 225.
  3. Beylage Num. I.