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e) Stadt Weinsberg wieder unter württembergischer Herrschaft. 1534–1635.

               Württ. Herzog Ulrich 1534–1550.

1534, 12. Mai. Hocherfreut durch Ulrichs fürstliche Zusage bauten nun die von Weinsberg ihre Mauern, Thore und Thürme wieder. Noch zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts fanden sich Spuren von diesen an der Stadtmauer stehenden, später allmählig abgetragenen Thürmen; s. unten Örtlichkeit und Bauten. Ältere Personen erinnern sich noch ihres Standorts und der innerhalb der Mauer auf sie hinaufführenden steinernen Staffeln. Die stattliche, theilweise, besonders in W., N. und O. noch beträchtlich hohe Ringmauer mit sichtbaren Spuren von Außengräben kann noch jetzt um die ganze Stadt verfolgt werden. Auch ihre alten Rechte genoßen die Weinsberger 7 Jahre lang wieder, ohne jedoch die versprochene schriftliche Urkunde über ihre Wiedereinsetzung zu erhalten. Die Ausstellung dieser Urkunde war, wie Günzler im oben berührten archival. Aufsatz sagt, „aus erheblichen politischen Gründen“ verzögert worden. Wohl möglich, daß Ulrichs finsterer Charakter auch feindseligen Einflüsterungen und Gegenvorstellungen von Finanzmännern sein Ohr lieh, ungeachtet das kaum wieder erstandene Weinsberg Eine von den 10 Städten war, welche für die Entschädigung Philipps von Hessen mit 250,563 fl. (wegen seiner Beihülfe 1534) als Bürgen eintraten *)[1].

In diese Zeit fällt auch die Reformation Weinsbergs, wo der im Auftrage Ulrichs das Unterland reformirende Dr. Erhard Schnepf schon um’s J. 1522 (s. oben) gelehrt hatte, und wo ein Schüler Luthers, Johann Gayling von Ilsfeld, vom J. 1530 bis zu seiner Vertreibung durch das sogen. Interim 1548 evangel. Prediger war.

Nachdem die Weinsberger auf die mündliche Zusage Ulrichs 7 Jahre lang ihre alten Rechte genossen hatten, fiel es

1541 auf Einmal den herzoglichen Beamten ein, vorgeblich auf mündlichen Befehl der Räthe und wegen mangelnder schriftlicher Restitutionsurkunde, ihnen diese Rechte wieder streitig zu machen, und alle städtischen Einkünfte wieder gewaltsam zur herzoglichen Kammer zu ziehen.

Vergebens schickten die Bürger Bittschriften über Bittschriften und eine Deputation nach der andern an den Herzog. „Wir haben,“ sagen sie in Einer dieser Eingaben, „oftmals mit nit geringen Kosten durch Schicken und Reisen bei fürstlichen Gnaden, auch deren Hofmeister und Räthe um Verfertigung zugesagten Begnadigungsbriefs angesucht, auch etlichemal die Sachen bei fürstlicher Gnaden eigener Person und durch unsere Gesandte, als Ew. Gnaden anno 43 im Waiblinger Wald geweßt, und zu Stuttgarten im Schloß selbst mündlich gesagt, auch Ew. Gnaden uns erwiedert: „Sie wissen, daß solches der Canzlei und den Räthen befohlen; da sollen wir anfragen.“ Darauf den Gesandten von E. G. Räthen angezeigt worden, daß sie Alles förderlich vorbringen wollen; welches sich abermals eine lange Zeit verzogen und der Keller nichtsdestoweniger mit Einziehung unseres gemein Nutz fortgefahren. Derohalb wir abermals an Hofmeister und Räthe öftermalen supplicirt


  1. *) Heyd, Markgröningen S. 77.