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Nutzen, Steuern, Zehnden und Opferpfennige der Judenschaft im römischen Reiche einzubringen und beauftragte ihn,

1439, 28. April, bei den freien Städten des Rheins die Huldigung im Namen des Königes zu empfangen, welchen Auftrag in Beziehung auf die schwäbischen Reichsstädte er – 27. April ejusd. seinem Reichsmarschall und Rath Haupt von Pappenheim gegeben hatte (v. Stälin, III. 450, nach Lichnowsky, Ludwig, und Konrads obgen. Einnahme- und Ausgabe-Register von 1437/38).

1439 ernannte K. Albrecht II. seinen betagten Erbkämmerer Konrad IX. v. Weinsberg zum Beschirmer (Protector) des – seit 23. Juli 1431 eröffneten – Concils von Basel, was vorher Herzog Wilhelm von Baiern gewesen war. Sein Vertreter sollte Graf Hans von Thierstein sein (Stälin III. 441). Nach Albrechts Tod bestättigte ihn der Reichsvicar, Pfalzgraf Ludwig in dieser Würde. Das Concil lud ihn wiederholt ein, so schnell wie möglich seine Stelle anzutreten und befahl Jedermänniglich, die Indulgenzgelder an ihn abzuliefern (Ludwig, Urkunden und Decrete des Concils, XII. 585, worunter das Entsetzungsdecret Pabsts Eugen IV. und eigenhändige Briefe Pabsts Felix V. an Konrad).

eod. 1439 befahl K. Albrecht der Stadt Windsheim, die Reichssteuer an Konrad zu bezahlen; auch ließ er durch ihn einen Streit zwischen dem Abt zu Münster im Gregorienthal und der Stadt Türkheim schlichten (id.).

eod. anno wurde er vom Bischof Reichard zu Speier mit einem Burglehen zu Weibstadt belehnt und der Abt von Maulbronn nahm ihn in die Brüderschaft seines Klosters auf (id.).

1440 benachrichtigte Konrad den Pabst Felix V. – von welchem noch 2 Briefe an ihn vorhanden sind – von der Wahl Herzogs Friederich von Östreich zum deutschen König. Auch war er bei dessen Krönung zu Basel zugegen und führte mit dem Markgrafen Wilhelm von Hochberg das Pferd des Pabstes.

K. Friedrich IV. bestätigte ihn in seiner Würde als Protector des Basler Concils und das Concil selbst belohnte seine Dienste durch mehrere Indulgenzbriefe (wie oben Pabst Martin V. 1417 wegen tragbaren Altares, Früh- und Stillmessen u. s. w.), die aber ein sehr magerer Ersatz für den großen Aufwand waren, welchen er in seiner Würde machen mußte. Dieser Aufwand zerrüttete seine früher glänzende Vermögensverhältnisse so, daß er seinen Söhnen kaum einen Schatten davon zurücklassen konnte.

Schon 1438 hatte er einen Theil von Weinsberg (wahrscheinlich der Burg) um 4000 fl. an Johann von Gemmingen unter Vorbehalt des Wiederkaufs verkauft. An Johann von Ehrenberg verkaufte er einen Theil der Burg Gochsheim und bald darauf für 1700 fl. einen Theil davon an Eberhard von Gemmingen (Ludwig nach v. Gemmingen’scher handschr. Hausgeschichte).

1440, in welchem Jahr mehrere Fehden zwischen den schwäbischen Städten und dem Adel, namentlich dem Städtefeind Hans von Urbach, Statt fanden, belagerte und eroberte ein Schwarm von Edeln unter Kunz von Bebenburg die Stadt Weinsberg, wodurch diese ihre Reichsfreiheit verlor, jedoch von den Eroberern nicht an Konrad, sondern an die mehrbietende Pfalz um 3000 fl. verkauft wurde (Stälin III. 453 u. A., s. unten Stadt Weinsberg).

1441 räumte Konrad seiner Tochter Elisabeth das Dorf Königshofen im Gäu zum lebenslänglichen Genuß ein (Jäger).

eod. anno ertheilt ihm Bischof Sigmund von Würzburg ein privilegium