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eod. 1426. Pfalzgraf Otto schließt mit Konrad einen Kaufcontract über den 4ten Theil der Stadt Weickersheim mit mehreren Gütern, welche Konrad nur pfandweise von Hohenlohe inne hatte und räumt ihm bis zu Erlegung des Kaufschillings Stadt und Burg Sinzheim ein, läßt auch Konraden von der Stadt feierlich huldigen (Ludw. u. Jag. nach Öhr. Arch. Urkd.).

Hier wurde nun der Anschlag auf die Städte-Bürger und die zur Frankfurter Messe ziehenden Kaufleute gemacht und von Konrad 431 Pferde mit einem Aufwand von 6580 fl. für den Fang geworben (Jäger).

Es war nicht auf Plünderung, sondern auf Repressalien gegen die Städte abgesehen, welche nach Weinsberg stärkere Besatzung gelegt hatten. Die Zurüstung wurde in Sinzheim so geheim betrieben, daß die Städtebürger ahnungslos daselbst eintrafen, um auf die Messe nach Frankfurt zu reisen und daß hier

1426, 28. August gegen 200 Städter, namentlich Kaufleute von Memmingen als Reichsächter angegriffen, in feste Haft gebracht und ihr Handelsgut, Barchent, Gewürze und baares Geld gewaltsam gepfändet wurde (Stälin III. 429). Mann und Wagen wurden nach Heidelberg gebracht und von Pfalzgraf Ludwig in Gewahrsam genommen (Jäger nach Öhringer Archivurkd.). Die Karlsruher Handschrift läßt ihn 16,000 fl. an Rossen, Harnischen und baarem Geld rauben (v. Stälin III. 429). Konrad zeigte die Sache sogleich selbst allen Fürsten und Herren des deutschen Reiches an und schickte ein Gutachten mehrerer Rechtsgelehrten über die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens mit. Er berief sich unter Anderem hiebei auf K. Sigmunds Befehl: Jeden, der mit den ihm damals feindlichen Venetianern Handel treibe, was die Städte gethan haben (die ohnehin wegen Weinsbergs in der Reichsacht wären), anzugreifen und anzuhalten. Die Fürsten und Erzbischöfe von Mainz und Trier nahmen an Konrad Antheil und erwirkten auf einer wiederholten Zusammenkunft beider Parteien in Heidelberg, nachdem die städtischen Abgeordneten bei der ersten Zusammenkunft ohne Einigung abgezogen waren, am Andreastage d. J. 1428 einen gütlichen Vergleich, von welchem Konrad selbst dem Kaiser Anzeige machte. Die Vergleichspuncte folgen unten bei der Gesch. der Stadt 1428.

Allein K. Sigmund, von den Städtern gewonnen und Konraden abhold, weil er es in dem Kriege Pfalzgraf Ludwigs gegen den Markgrafen Bernhard von Baden mit Ersterem gehalten und weil er von Sigmunds Kanzler einen Gesammtlehenbrief für Herzog Erich von Sachsenlauenburg im Jahre 1422 erschlichen und auf das Jahr 1414 hatte zurückdatiren lassen, befahl

1428 Konraden, daß er die gefangenen Kaufleute und die weggenommenen Waaren herausgebe und verbot sogar den Städten, die zu Heidelberg stipulirte Vergleichssumme von 30,000 fl., worüber Briefe und Siegel ausgestellt worden waren, (Öhring. Arch. Urk.) zu bezahlen. Weinsberg mußte Konrad zufolge dieses Vergleiches als Reichsstadt anerkennen.

1429 reiste Konrad wegen dieser Angelegenheit selbst zum Kaiser nach Preßburg und übergab ihm, da er ihn krank traf, eine schriftliche Note. Weil er sich aber zu Bezahlung von 20,000 fl., welche Sigmund von ihm verlangen ließ, nicht verstehen konnte, so mußte er ungehört wieder abziehen. Konrad kam krank in Weickersheim an und erhielt dort eine von Sigmund gleich nach seiner Abreise erlassene Ladung, worin er beschuldigt wurde: daß er durch den Handel mit den Kaufleuten Kaiser und Reich geschmähet, die Messe in Frankfurt gehindert und ein Schreiben des Kaisers, worin ihm Freigebung der Kaufleute und Waaren geboten, und das, worin ihm die