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Silberschillingen, einer bloß gedachten Münze, die sich auf ungefähr 1 fl. 24 kr. belief. Eine wirkliche Münze, von den fränkischen Königen ausgeprägt, war nur der Denar, dessen innerer Werth ungefähr 7 Kreuzer betrug. Übrigens beweisen die geringeren Strafansätze des alemannischen Gesetzes, in Vergleichung mit verwandten Volksrechten, eine größere Geldarmuth unseres Volkes gegenüber den anderen, die in reicheren Provinzen des Südens und Westens eingewandert waren.

Über die Preise verschiedener Gegenstände geben die im alemannischen Gesetz enthaltenen Bußbestimmungen bei Entwendungen etc. einen Maßstab. Nach solchen gelten Leithunde 12 Schillinge, Schaafhunde 3, gewöhnliche Pferde 6, Stiere, Ochsen 3, auch 1 Schill. 8 Denare und noch weniger; Kühe 1 Schill. 4 Den. und darunter, Schweine 4 Denare.




V. Abschnitt.
Karolingische Zeit. Reichsunmittelbarkeit.
(Jahr 748–917.)

Nach dem Sturze des alemannischen Herzogthums wurde das Land von einem verbündeten Staate zu einem unmittelbaren Theil des Frankenreiches gemacht und stand nun unter Verwaltung von Männern, welche die fränkischen Herrscher einsetzten. Pippin der Kl. bestieg im Jahr 752 bald nach Aufhebung des alemannischen Herzogthums, unter Zustimmung alles Volkes den fränkischen Königsstuhl. Ihm folgten seine beiden Söhne Karlmann und Karl der Große, 768 bis 814; Letzterem Ludwig I. der Fromme, 781–840; Ludwig II. der Deutsche, 841–76; Karl der Dicke, 876–87; König Arnolf, 887–99; König Ludwig IV. das Kind, 900–918.

In diese Periode fällt nun die Gaueintheilung unter einem Gaugrafen, dem die Verwaltung der Gemeinden des Gaues anvertraut wurde, und die Abmarkung der fränkischen Bisthümer – für unsere Gegend Würzburg.

Aus Urkunden des Klosters Lorsch lernen wir hier den fränkischen Neckargau kennen, der aber aus alemannischen und fränkischen Gegenden zusammengesetzt ist und wegen seiner großen Ausdehnung keinen politischen Amtssprengel eines einzigen Grafen ausgemacht haben kann; wie denn auch keine eigene Grafen dieses Gaues angeführt werden. Untergeordnet, wahrscheinlich als bloße Centen, kommen vor: der Ohrgau, der Brettachgau, der Sulmanach-(Sulm)Gau und der Schotzachgau; in Ersterem findet sich bloß Sulmana (Neckarsulm); in Letzterem Ilsfelt (Ilsfeld). Im Brettachgau findet sich das benachbarte Helmanabiunde (Helmbund-Neuenstadt) und Butinga (Langenbeutingen). Vermuthlich verwalteten den fränkischen Neckargau die Grafen des Palatinalgebiets Heilbronn (Württ. Jahrb. v. J. 1844). Im Schotzachgau finden wir die Grafen von Calw und nach ihnen hier und im Sulmgau die Dynasten von Weinsberg. Von Weinsberg findet sich in dieser Zeit nur die Spur, daß es im 9. Jahrhundert Capitelsstadt des V. Archidiaconats im Würzburger Kirchsprengel war, wozu auch Heilbronn, Öhringen, Neuenstadt und Laufen gehörten (Urkunde des Klosters Ebrach). Wo aber der Weinpflanzungen in zufällig erhaltenen Urkunden gedacht ist, wie vom Jahr 766 in den Nachbarorten Biberach, Böckingen, Frankenbach, vom J. 775–93 in