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VI.
Die nächtliche Erleuchtung Wirzburgs betreffend.[1]

Das Publicum der hochfürstlichen Residenz-Stadt Wirzburg empfängt hier in Gemäßheit des aus höchstem Special-Befehle Seiner hochfürstlichen Gnaden unterm 30sten Aprils, vorigen Jahres, bekannt gemachten Avertissement den versprochenen Rechnungsauszug, was zur Casse der nächtlichen Beleuchtungsanstalt für das verflossene Jahr 1791, nämlich vom ersten Märzes desselben Jahres, bis zum ersten Märzes d. J. eingegangen, und wie diese Summe bloß nur in Absicht auf die Unterhaltung der Beleuchtung – also die bleibenden besonders angeschafften Geräthschaften nicht gerechnet – verwendet worden ist.

 Jedermann wird leicht selbst daraus ermessen, daß auch wieder für das gegenwärtige Rechnungs-Jahr 1792, nämlich vom ersten Märzes d. J. bis dahin 1793, die Unterstützung des Stadt-Publicums um so erforderlicher sey, je zuverläßiger wegen höheren Preises des Oehles, und stärkeren Lohnes der Lampenfüller und Anzünder, den man zu verbessern für billig gefunden hat, die diesjährigen Ausgaben gegen diejenigen im abgewichenen Jahre mehr betragen werden.


  1. Auf einem besondern halben Bogen gedruckt.