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Papst die Juden in seinen Schutz. Nach reiflicher Prüfung des Rechtsganges wurde vom Apostolischen Stuhle die Verehrung des Ermordeten freigegeben, oder wenigstens nichts mehr gegen dieselbe erinnert.

Im Jahre 1480 wurde zu Portubuffaleto in der Republik Venedig am Gründonnerstag der siebenjährige Knabe Sebastian Novello von Bergamo von mehreren Juden grausam getötet. Die Sache wurde untersucht, der Prozeß in aller Form Rechtens geführt, die Überwiesenen nach Venedig gebracht und auf dem Markusplatz daselbst, zwischen den zwei Säulen, verbrannt.

Am 5. April 1485 erlitt zu Marostika, im Gebiet von Vicenza, der Knabe Lorenz denselben Tod; die Juden wurden deswegen für ewige Zeiten aus diesem Gebiete verbannt.

Aus dem Morgenlande drang um diese Zeit die Kunde in das Abendland, die Juden hätten von Seeräubern einen christlichen Knaben gekauft und ihn gekreuzigt. Auf der Insel Kreta sollten die Juden, wie man erzählte, zum Hohne der Christen Lämmer gekreuzigt haben.

Ähnliche Kindermorde, wie zu Trient und an den anderen genannten Orten in Italien, sollen in Deutschland zu Fulda, wo im Jahre 1235 oder 1236 von den Juden fünf Christenknaben abgeschlachtet worden sein sollen, wofür dreiunddreißig Juden umgebracht wurden, zu Speier, Dortmund, Dütsch bei Köln, Amberg in der Oberpfalz, Alzey, in Schwaben und in der Markgrafschaft Baden vorgekommen sein; in Regensburg sollen 1486 sechs Christenkinder von den Juden hingeopfert worden sein; im Jahre 1540 sollen die Juden den vierjährigen Knaben Michael zu Ostern in Heitingen geschlachtet haben; im Jahre 1579 sollen in Litauen der Knabe Sinnai und ein Mädchen, Elisabeth, ihr Leben auf gleiche Weise verloren haben; im Jahre 1650 fand ebenso zu Kaaden in Böhmen der vierjährige Knabe Matthias den Tod, dem Kaiser Ferdinand III. ein Denkmal errichten ließ.

In unserem neunzehnten Jahrhunderte tauchte in den dreißiger Jahren die Sache zu Petersburg in Rußland, und in den vierziger Jahren zu Damaskus in Syrien wieder auf.

Zu Petersburg wurde im Jahre 1831 eine Untersuchung über die Ermordung eines Soldatenkindes geführt, das von Juden zu abergläubischen Zwecken abgeschlachtet worden sein sollte. Der Oberprokurator und fünf Richter halten die angeklagten Juden für schuldig, das Verbrechen zu dem fraglichen Zwecke begangen zu haben, und nur Ein Richter hält die Angeklagten nicht für überführt, wohl aber hält er den Beweis für erbracht, daß es unter den Juden Verirrte giebt, die noch immer solche Verbrechen zu abergläubischen Zwecken begehen können. Das Urteil des Reichsrates lautete dahin, daß die Angeklagten als positiv nicht überführt zu erachten seien.

Zu Damaskus war Pater Thomas zugleich Arzt. Am 5. Februar 1840 sah man ihn mit seinem Diener in das Judenviertel gehen; am 6. Februar sollte er bei dem Arzte des Pascha speisen. Er kam aber nicht, und vom Kloster hatte man ihm bereits vergebens nachgeforscht. Der französische Konsul nahm die Sache in die Hand und brachte zunächst heraus, daß der Barbier des Judenviertels in stockfinsterer Nacht zu dem jüdischen Kaufmann Harari beschieden wurde. Des weiteren ergab die gerichtliche Untersuchung, daß er dort den Pater Thomas

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Friedrich Frank: Die Kirche und die Juden. Manz, Regensburg 1893, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Kirche_und_Die_Juden.djvu/37&oldid=- (Version vom 31.7.2018)