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Klägers zur Wiener Journalistik hin. Sie führte dieses Verhältnis als Grund dafür an, daß Kläger den Bösendorfer-Saal nicht erhalten könne, weil der Saal sonst von der Wr. Presse boykottiert werden könnte. In welchem Verhältnis immer Beklagte zur Wr. Presse steht, konnte sie doch nicht darauf rechnen, daß die Presse der Einladung des Klägers folgen, noch daß dieser die Presse einladen und damit seine eigene Unabhängigkeit gefährden würde. Für die Vorlesung des Klägers waren daher die Referentensitze frei und wie alle anderen Sitze verkäuflich. Sie erhöhen daher das in Aussicht gestandene Bruttoergebnis des Saales auf 1608 K.


In Ansehung der Kosten I. Instanz, an deren Höhe nicht gerührt wurde, ist auf § 43 Abs. 2 ZPO. zu verweisen. Der Ausspruch über die Kosten des Berufungsverfahrens stützt sich auf §§ 43 Abs. 1 und 52 Abs. 1 ZPO.

Die Beklagte nahm auch im Berufungsverfahren gegenüber dem Klagsanspruch eine vollständig verneinende Haltung ein, der gegenüber der Kläger den Anspruch verteidigen mußte. Beklagte hat zwar die Abweisung der Klage etwa zu einem Drittel des Anspruches erwirkt. Im übrigen ist der Kläger siegreich geblieben. Es war ihm daher in sinngemäßer Verwertung der Vorschrift des § 43 Abs. 1 ZPO. ein Drittel der Kosten des Berufungsverfahrens zuzusprechen,

K. k. Handelsgericht Wien,
Abteilung IX., am 22. September 1911
L. S. Dr. Swoboda.

»Ihren durch Herrn Seidl mir vermittelten Wunsch, die von Ihnen an Zeitungsredaktoren zu verteilenden Exemplare der ‚Götterdämmerung‘ durch meine Unterschrift als Gunst-Erwerbungs-Zueignungen meinerseits zu bezeichnen, ist es mir unmöglich zu erfüllen. Nicht das mindeste Hinderniß möchte ich dem Vorgehen Ihrer Klugheit und Besonnenheit entgegensetzen, doch muß ich wünschen, daß von jener Seite nur die Höflichkeit der Firma Schott, nicht aber meine Willigkeit zu irgend einer Huldigung beachtet und verdankt werden möge, da es mein Stolz ist, nun 62 Jahre alt geworden zu sein, ohne den Herren von der Presse das mindeste Zugeständniß zu erweisen, wozu sie mich glücklicher Weise auch bei keiner Gelegenheit etwa verlockt haben.«

{{zr|(Wagner am 18. Mai 1875 an A. L. Mazière, den
Leiter des Musikalienverlages Schott in Mainz.
R. Wagners Briefwechsel mit seinen Verlegern II, S. 192)


Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Karl Kraus
Druck von Jahoda & Siegel, Wien, III. Hintere Zollamtsstraße 3
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Karl Kraus (Hrsg.): Die Fackel Nr. 333. Die Fackel, Wien 1911, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Fackel_Nr._333.djvu/26&oldid=- (Version vom 19.10.2023)