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IV. Drittegarbengüter.[1] (Bail à perpétuité à tiers de récolte).

Der abteilichen Güter Gemeinde Pächter In Geld – Jahreszahlung – in Maltern. Wert der
Güter.
francs
Bemerkungen
Namen Größe
(Mrg.)
francs Weizen Roggen Gerste Buch-
weizen
Hafer
Dritte Garbe
Camp
Althoff
011 M. Verschied.
Dörkens
0060Vers
Günnmann
0070Vers
Hobusch
009,00
Hottsteg
0070Vers
Iwangs
0080Vers
Groote Schay
0120Vers
Klein Lützem
0100Vers
Kraywinckel
0080Vers
Spuyen
1 2
Roscamp
1 1 1
Veldtens
1 1 1
Verschott
0100Vers
Zecklenbruck
0080Vers
Jak. Schroers
009,00
Lysen
012,50
Sewald
001,50
Grunewald
001,50
Schroers auf d. Brau
006,00
Cremers-Lüttelfeld
042,45
Camperbruch
Printzen
0040Vers
Kamperdick
1 1
Saalhoff
Stiers
0040Vers
Vossen
0050Vers
Rossenray
Simpelmann
0100Vers
Baerl
Lohmann
281/2Vers
Stromoers
Repelen
Hausmann
121/2Vers
Plißhof
Kohlenhuck
Pliß
0200Vers

  1. Die Abtei hatte das Recht die auf den Äckern zusammengestellten Garben durch Sachverständige besichtigen zu lassen (le droit d’expertise). Der dritte Teil der Garben von den sog. Drittegarbengütern stand dem Kloster zu u. der Pächter mußte den abteilichen Anteil ausdreschen. Wie aus den Heberegistern erhellt, einigte sich die Abtei aber auch öfter ohne Zuziehung von Sachverständigen direkt mit den Pächtern. In der folgenden Aufstellung sind die Durchschnittszahlen der letzten Jahre vor der Suppression sowohl bezüglich der Geldpreise als auch bezüglich der Getreidemenge angegeben. Die Getreidesorten, welche in Frage kommen, sind Weizen, Roggen, Hafer u. Buchweizen. In den meisten Fällen ließ sich nur die Gesamtsumme der Malter („Verschiedenes“) bestimmen, ohne daß zugleich angegeben werden konnte, aus welchen Getreidearten sich diese nach Verhältnis zusammensetzte. Manchmal wurde der Pachtpreis in barem Geld abgeliefert. – Der Kapitalwert aller abteilichen Grundrenten (La Valeur Capital des rentes foncières) betrug: 300000frs. a. a. O. – Säkularisationsvermerk: „Ces redevances sont personnelles et pour origine elles ont la Jurisdiction appellée Judicium Latonicum d’usage seulement dans ce pays du Bas-Rhin.“ – Empfangsregister der 3. Garbe u. Erbpachtsgefälle mit den Namen der Zinspflichtigen: Düss. Akt. 187 u. 198. – Die Register sind bis 1802 fortgeführt.
Empfohlene Zitierweise:
Mathias Dicks: Güterbesitz der Abtei Camp bei deren Aufhebung. , Kempen 1913, Seite 630/31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Abtei_Camp_am_Niederrhein_630-631.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)