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ebenfalls in der Mitte den Wert der Note auf und versinnbildlicht, die Hauptberufe der Menschheit durch Umrahmung in Bildern. Desgleichen sind in den vier Ecken Mädchenbildnisse der kleinsten von den vier Hauptnationen anzubringen. Die Zwischenräume sind kompliziert zu illustrieren, um die Nachahmung unmöglich zu machen.

Bezüglich der Münzen aus Edelmetall und der Scheidemünzen beschließt das Finanzministerium der Union:

Sind einmal alle Grenzen, die derzeit bestehen, durch den Zusammenschluß aller Staaten zum Einheitsstaat null und nichtig erklärt, ist demzufolge der Handel vollkommen frei, dann ist auch automatisch der derzeitige ungeheure Valutaunterschied von selbst ausgeglichen. Die Siegerstaaten haben eben als solche zu bestehen aufgehört, daher wird es in der Währungswertbemessung keine Unterschiede mehr geben. Ist dieser Zeitpunkt herangerückt, so steht der allgemeinen Vermögensabgabe nichts mehr im Wege und sie setzt ein. Mit ihrer Hilfe werden die Schäden des Krieges gutgemacht. Sieger wie Besiegte tragen gleichmäßig bei. Art und Höhe der Abgabe sowie den Zeitpunkt derselben bestimmt das Unions-Finanzministerium und führt selbe durch.

Die Grenzen des Einheitsstaates und der Nachbarländer.

Die Grenzen des Einheitsstaates sind aus der beigedruckten Karte leicht zu entnehmen.

Der Zukunfts-Einheitsstaat zerfällt in vierundzwanzig Kantone, die nach ihren Hauptstädten benannt werden.

Diese sind:

1. Paris, 9, Krakau, 17. Belgrad,
2. Brüssel, 10. Pinsk, 18. Sarajevo,
3. Haag, 11. Lemberg, 19. Zagreb,
4. Hamburg, 12. Kaschau, 20. Graz,
5. Berlin, 13. Odessa, 21. Marseille,
6. Breslau, 14. Budapest, 22. Milano,
7. Königsberg, 15. Bukarest, 23. Genf,
8. Warschau, 16. Szegedin, 24. München.

Wenn auch in der Zeichnung die einzelnen Grenzen der Kantone geradlinig verlaufen, so verlaufen sie in Wirklichkeit, tunlichst zwischen den bestehenden Stadt- und Gemeindegrenzen von der Unions-Hauptstadt St. Stephan weg, ihrem unabänderlichen End-, beziehungsweise Ausgangspunkte zu. Bei der Durchführung sind Abweichungen über 5 km zu vermeiden.

Die Auslaufpunkte der einzelnen Kantone an der Küste sind durch Obelisken, ähnlich den derzeitigen Basisendpunkten, zu bezeichneh.

Empfohlene Zitierweise:
P. A. Maas: Die Unionisierung Mitteleuropas. Selbstverlag des Verfassers, Wien 1920, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DieUnionisierungMitteleuropas_PAM.pdf/9&oldid=- (Version vom 13.3.2024)