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Die Besatzung der Unionshauptstadt sowie jene der Kantonshauptstädte ist immer jener Nationalarmee zu entnehmen, aus welcher der betreffende Präsident seiner Nationalität nach stammt. Die zweitgrößte Stadt im Kanton ist Sitz des Kantonskommandanten.

Wie bereits bei dem Abschnitt „Grenzen“ erwähnt, wird an der Ost-, Südost- und Südgrenze eine Militärgrenz-Zone in der Breite von 50 km geschaffen. Bei ihr hat im Interesse des Ganzen der volle Kriegsstand der Besatzungstruppen Platz zu greifen. Die Militärgrenzer sind von dem Staatsarbeiterdienst befreit, müssen jedoch Grund und Boden, der. ihnen zur Benützung seitens der Union überlassen wurde, bewirtschaften, vorher schon zwei Jahre beim Militär gedient haben und bereits eine Ehe eingegangen sein.

Im Osten und Süden der Union ist es besonders notwendig, eine neue Generation, einen neuen Menschenschlag zu bilden. Aus diesem Grunde sind im östlichen und südlichen Grenzgebiet nur Soldaten nichtslawischer, im südwestlichen Grenzgebiet hingegen nur Soldaten nichtromanischer Nationalität anzusiedeln. Hiedurch soll die Vermischung der Volksstämme ganz wesentlich unterstützt werden.

In der ersten Zeit ist für die Romanen-Armee Französisch, für die Germanen-Armee Deutsch, für jene der Slawen Polnisch und für jene der Magyaren Ungarisch als Kommandosprache einzuführen. Sobald aber Esperanto als alleinige Armeesprache obligatorischen Bestand hat, hört die Vierteilung der Armee auf, die Nationalarmeen verschwinden, die Einheitsarmee tritt an ihre Stelle. Dann wird jeder Truppenkörper aus allen Nationen, die in demselben prozentuell aufgebaut und aufgeteilt werden, bestehen.

Im allgemeinen haben bei der Armee einheitlich jene Reglements vollauf Geltung, welche das Armee-Oberkommando aus den bestehenden aller Nationen herausgebildet hat. Diese einheitlichen Vorschriften sind in den betreffenden Nationalsprachen bei jeder Armee in Kraft. Erst später werden dieselben in Esperanto übersetzt und mit der Esperanto-Kommandosprache allgemein eingeführt.

Gleiche Bewaffnung, gleiche Ausrüstung, gleiche, nur mit kleinen Unterschieden zur Charakterisierung von Waffe und Nation versehene Adjustierung ist Grundbedingung in den vier Nätionalarmeen.

Die Distinktionen der Chargen ete. bestimmt das Armee-Oberkommando im Verein mit dem Ministerium für Heerwesen. Anfangs erhalten die Angehörigen der Romanischen Armee an der Stelle der Kappenrose ein R, die Germanen ein G, die Slawen ein S, die Magyaren ein M in Metall ausgestanzt. Auch die Leibriemenschließe trägt die National-Anfangsbuchstaben als Merkzeichen.

Empfohlene Zitierweise:
P. A. Maas: Die Unionisierung Mitteleuropas. Selbstverlag des Verfassers, Wien 1920, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DieUnionisierungMitteleuropas_PAM.pdf/20&oldid=- (Version vom 13.3.2024)