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Seit uralten Zeiten hatte jeder Staat seine eigene Wehrmacht zur Aufreehterhaltung der Ruhe und Ordnung im Innern, zum Schutze seiner Grenzen nach außen, Diese Heere wurden auf verschiedene Art und Weise aufgebracht Ich halte die Einführung der „Allgemeinen Wehrpflicht“ als die geeigneteste Form hiefür.

Mit dem 1. Jänner jenes Kalenderjahres, in welchem der männliche Unionsbürger das 21. Lebensjahr vollendet, beginnt seine Militärdienstpflicht. Diese endet mit 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem er sein 42. Lebensjahr beendet.

Die Gesamtdienstzeit zerfällt in zwei Linien- und 18 Landsturmjahre. Von den beiden Liniendienstjahren wird eines zum Waffendienst, das andere zum Staatsarbeitsdienst verwendet. Letzterer steht gleichsam unter Militärdiktatur und begreift den Bau, die Anlage von großen Industriewerken, Verkehrsanlagen, wie Straßen, Eisenbahnen, Industriekanälen, ferner die Trockenlegung von Sümpfen und Sumpfstellen, den Gesamtdienst bei Feuersgefahr, Hochwasserkatastrophen, Erdbeben, eventuell Vulkanausbrüchen etc. in sich.

Wieviel Eisenbahnen, Straßen, Schiffahrtskanäle wurden nur aus rein politischen Grüggen nicht gebaut? Wieviel Siümpfe aus dieser Ursache nicht trocken gelegt? Dies alles fällt mit dem Zustandekommen der Union weg und gibt auf eine Reihe von Jahren Tausenden von Menschen Arbeit und Brot.

Was zu diesen allgemeinen Kulturarbeiten weder als Pionierarbeiter, noch als Schreib-, Büro- oder Aufseherkraft zu verwenden ist, dient das zweite Jahr mit der Waffe in den Kolonien.

Die Gesamtstärke des stehenden Landheeres wird mit zwei Millionen Mann festgesetzt (Union und Kolonien).

Die Landmacht stellt zuerst vier Armeen, die national organisiert gedacht sind, auf. Aus jeder der vier Hauptnationen rekrutiert sich eine Armee. Das- Armeekommando der Romanen ist in Paris, jenes der Germanen in Berlin, das der Slawen in Warschau, jenes der Magyaren in Budapest.

Sollten die Magyaren das auf sie entfallende Kontingent ziffermäßig nicht aufstellen können, so ist ihnen das Recht zuzubilligen, auf dem Gebiete der ehemaligen Stephanskrone (Grenze 1914) zu assentieren, insofern die Bevölkerung der magyarischen Sprache mächtig ist. Es steht überhaupt jedem Staatsbürger frei, in diejenige Armee einzutreten, deren Nationalsprache er in Wort und Schrift beherrscht.

Jede Armee besetzt sechs Kantone, und zwar so, daß niemals zwei nebeneinanderliegende Kantone gleiche Besatzungstruppen haben. In den Kantonen selbst werden die Besatzungstruppen nach Bedarf verteilt. Die Nation der jeweiligen Besatzungstruppe ist aus der Karte durch Farbe der Kanonen ersichtlich.

Empfohlene Zitierweise:
P. A. Maas: Die Unionisierung Mitteleuropas. Selbstverlag des Verfassers, Wien 1920, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DieUnionisierungMitteleuropas_PAM.pdf/19&oldid=- (Version vom 25.2.2024)