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Diese drei Ressorts wechseln periodisch; jede Ministeramtsperiode dauert wie die des Unionspräsidenten drei Jahre.

In der ersten Unionspräsidenten-Zeitepoche wird ein Franzose an der Spitze der Union stehen, Franzosen werden die Ministerposten für das Innere, Heerwesen, Äußeres in dieser Zeit innehaben, während Preußen das Portefeuille für Kultus und Unterricht, der Justiz, der Finanzen besitzen werden. Als Minister der Landwirtschaft, des Handels, Gewerbes, der Industrie, der öffentlichen Arbeit wird ein Pole, als Minister für Verkehrswesen, Volksernährung, Volksgesundheit sowie für soziale Fürsorge ein Magyare figurieren. In der zweiten Präsidentenperiode, in welcher ein Preuße auf dem Präsidentenstuhl sitzt, wird ein Italiener jene Ressorts anvertraut bekommen, die in der ersten Periode dıe Germanen inne hatten, die Slawen bekommen die folgenden, die Magyaren jene der Franzosen. So wird mit jedesmaligem Präsidentenwechsel jeder Nation ein anderes Ressort zur Amtsverwaltung zugewiesen, In den Nationen wechseln die einzelnen Volksstämme in der bei der Präsidentenwahl erläuternden Art und Weise.

Derjenige, der mit zurückgelestem 20. Lebensjahr Vollbürger der Union wird, hat feierlich den Bürgereid der Union in die Hände des Bürgermeisters seines Ortes in der Muttersprache zu leisten und erhält zum Beweis des abgelegten Eides das Unionsbürger-Diplom. In demselben muß besonders hervorgehoben werden, daß der Unionsbürger fortab Nation und Religion in jeder Art und Weise seines Mitbürgers respektieren, daß er jederzeit, wo und wann immer, zur Staatseinheit und Ruhe beitragen wird. Die Eidesleistung findet am Gründungstag der Union allerorts feierlich statt. Dieser Gründungstag hat als Nationalfeiertag zu gelten.

Das Alkoholverbot ist zur Wahlzeit strenge zu handhaben.

Ergänzend wird beigefügt, daß der Unions-, beziehungsweise die Kantonspräsidenten mindestens durch 100 Jahre laut Nationalität zu wählen sind, da anzunehmen ist, daß nach dieser Zeit die Nationen zur Einheitsnation verschmolzen sind.

Grundsätzlich wären die Schweizer Gesetze mit Ausnahme des Beibehaltes der Todesstrafe zur Durchführung und in Anwendung zu bringen. Daß jeder Kanton diese Gesetze im Anfang seinen Bewohnern anpassen muß, ist natürlich.

Erfahrungsgemäß befinden sich auch sehr gute Gesetzesbestimmungen in Amerika, von welchen so manche in der Union zu verwerten wären.

Heerwesen.

Ohne stehendes Heer kann kein Staat bestehen. Staaten, die dieses unumgänglich notwendigen festen Schutzes entbehren, verfallen.

Empfohlene Zitierweise:
P. A. Maas: Die Unionisierung Mitteleuropas. Selbstverlag des Verfassers, Wien 1920, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DieUnionisierungMitteleuropas_PAM.pdf/18&oldid=- (Version vom 25.2.2024)