Seite:DieUnionisierungMitteleuropas PAM.pdf/16

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
14


Es sind sonach die Union, England, Portugal und Abessinien, welehes wie bisher auch fernerhin die Perle in der Muschel bleibt, die Herren des dunklen Erdteils, in welchem Tripolis an England, dessen ägyptischer Besitz hiedurch nach Westen erweitert wird, fällt.

Die amerikanischen Besitze der Franzosen, Holländer fallen ebenso wie ihre vorder- und hinterindischen der Union zu.

Durch den Besitz der Kolonien ist die Union in der Lage, Rohstoffe, die sie zur Verarbeitung, zur Herstellung von Kulturerzeugnissen in größeren Mengen unbedingt nötig hat, direkt aus dem eigenen Besitz zu bekommen, was wieder zur allgemeinen Verbilligung dieser Erzeugnisse für alle ausnahmslos folgerichtig führen muß. Das Gesamtwohl, Verbilligung der Kolonialwaren, Verbilligung der aus Kolonialrohstoffen erzeugten Waren, wird somit in ganz hervorragender Weise durch den Kolonialbesitz gefördert.

Die Verfassung.

An der Spitze des Zukunfts-Einheitsstaates steht der Unionspräsident. Er wird von allen Unionsbürgern mit Stimmenmehrheit gewählt. In der ganzen Union werden nur vier Nationen anerkannt, und zwar: Romanen, Germanen, Slawen und Magyaren. Jede dieser Nationen mit Ausnahme der letzteren gliedert sich in verschiedene Völkerfamilien, die alle zum selben Stamm der Nation gehören. So zerfallen die Romanen in Franzosen, Italiener, Rumänen — die Germanen in Preußen, Bayern, Holländer, Sachsen, Österreicher, Tiroler etc. — die Slawen in Polen, Tschechen, Mährer, Ruthenen, Kroaten, Serben etc.

Der Unionspräsident verbleibt drei Jahre im Amte. Er muß in jeder Wahlperiode einer anderen Nation entstammen. Es beginnen die Romanen mit den Franzosen — der erste Unionspräsident ist sonach Franzose — dann folgen die Germanen, und zwar ein Preuße, hierauf ein Slawe, und zwar ein Pole, dann schließt ein Magyare den ersten Turnus ab. Ihm folgt wieder ein Romane, aber diesfalls ein Italiener, auf ihn ein Germane aus dem Bayernstamme, auf ihn wieder ein Slawe aus dem Tschechenlande, hierauf wieder ein Magyare u. s. w. Jeder Volksstamm kommt an die Reihe, jede Nation findet ihr Recht.

Es wählt jeder Unionsbürger, der über 20 Jahre alt und weder vorbestraft noch geistig zurückgeblieben oder Analphabet ist. Beide Geschlechter können zur Wahlurne schreiten, doch sind Ehefrauen stimmlos, nur Witwen-oder Unverheiratete über 20 Jahre, insofern sie nicht vorbestraft, geistig schwachsinnig oder Analphabeten sind, stimmberechtigt; beim Militär sind dies nur Offiziere vom Hauptmann aufwärts. Die Mannschaft ist während ihrer Liniendienstzeit stimmlos.

Empfohlene Zitierweise:
P. A. Maas: Die Unionisierung Mitteleuropas. Selbstverlag des Verfassers, Wien 1920, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DieUnionisierungMitteleuropas_PAM.pdf/16&oldid=- (Version vom 25.2.2024)