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Innerhalb dieser Rundstraße ist die Stadt mit einer Häuserreihe einzukreisen. In diesen Kreis sind überall dort, wo die Kantonspitzen mit ihren Mitten eintreffen, Kantontore zu bauen. Diese 24 Kantontore sind vollkommen gleich, tragen nur im Schlußstein beiderseitig das Wappen der dazugehörigen Kantonshauptstadt. Die Kantontore werden auf Kosten der Kantonshauptstadt errichtet. Jedes Kantontor ist dreiöffig. In der Mitte ist der Raum für den allgemeinen Fuß- und Wagenverkehr; die rechte und linke, in kleineren Dimensionen gehaltene Bogenöffnung dient einesteils, und zwar rechts, dem Eisenbahn-, andernteils, links; dem Straßenbahnverkehre. Somit sind diese Öffnungen zugleich die Eintritte zu den in die Kantonshauptstädte führenden Hauptschienensträngen und zur Ringbahn, Jede Einfahrtsstraße von den Kantontoren weiter hat in gerader Linie auf das Unions-Gründungsmonument gerichtet, ausgebaut zu werden.

Für den Luftverkehr wird je ein großes Flugfeld, modern mit allem Dazugehörigen, für die Bequemlichkeit der Fluggäste sowohl, wie auch für den eventuellen Lasten-, beziehungsweise Postverkehr angelegt, respektive jenes von Aspern und das auf der Simmeringer Haide ausgebaut.

Der Stadtplan von Karlsruhe sei vorbildlich für den Ausbau der Unionshauptstadt.

Der beiläufige Mittelpunkt des Unionshauptstadt-Weichbildes ist nördlich der Donau — südlich Mannersdorf und Orth. Auf diesem Punkte erhebe sich zum dauernden Wahrzeichen des Zusammenschlusses aller das gewaltige, künstlerisch einwandfreie Gründungsdenkmal der Union. Auf erhöhtem Sockel trage es die Standbilder der vier ersten Unionspräsidenten, nach den vier Hauptweltgegenden gerichtet, während unterhalb im Kreise jene der 24 ersten Kantonspräsidenten Aufstellung finden. Die Kosten dieses Riesendenkmals trägt die Union.

Um dieses Kunstwerk entsprechend hervortreten zu lassen, muß die Umgebung des Monumentalbaues künstlerisch parkiert werden. Auch diese Kosten, sowie jene der Bepflanzung der Ring-, beziehungsweise Rundstraße mit Alleebäumen, trägt die Union.

Alle Städte und Gemeinden im angegebenen Stadtrahmen, ferner alle Städte und Gemeinden 50 km außerhalb des Stadtrahmens sind zu verpflichten, nach ihrer Steuerkraft den Häuserring in der Zeit von zehn Jahren auszubauen. Diese Baugründe zu dem äußeren Häuserring sind den Erbauern von der Regierung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und gehen selbstverständlich in das Eigentum der Erbauer über, Die Bauflächen innerhalb der Stadt sind zu kommassieren und es soll gesetzlich niemand einen Besitz unter einem oder über fünf Joch haben. Von jedem Besitz darf nur ein Drittel verbaut werden, der Rest bleibt Garten- oder Feldanlage. Durch diese Bestimmung

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P. A. Maas: Die Unionisierung Mitteleuropas. Selbstverlag des Verfassers, Wien 1920, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DieUnionisierungMitteleuropas_PAM.pdf/13&oldid=- (Version vom 25.2.2024)