Seite:DieUnionisierungMitteleuropas PAM.pdf/11

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
9


Der Rest der Halbinsel sowie die Insel Sizilien fallen Griechenland zu, Spanien erhält Sardinien.

Auf der Balkanhalbinsel bleibt die Türkei mit ihren 1914 festgesetzten Grenzen bestehen. Bulgariens Westgrenze verläuft längs der Struma und endet beim Golf von Orfano. Südserbien wird mit Albanien zu einem Reiche vereint.

Die normannischen Inseln sowie Helgoland kommen zur Union.

Norwegen bekommt die Halbinsel Kola. Die Grenze verläuft hier: vom Südpunkt der derzeitigen Grenze Norwegens am Pasvik Elf geradlinig bis zur Mitte des Imandra-Sees, von hier horizontal südlich der Umpteli-Höhe bis zu dem 50 km vom Imandra-See liegenden Fluß, der sich in den Golf von Kandalaschka ergießt. Schweden bekommt in diesem Golte einen Hafen als Ausgang zum Meere. Die schwedische Südgrenze verläuftdaher im derzeitigen Nordrußland von Toruda horizontal nach Osten zum Weißen Meer, zwar so, daß 200 km der dortigen Meeresküste in schwedischen Besitz kommen. Von diesem Küstenunkte zieht sich Finnlands Grenze längs des Abflusses des Wygg-Sees zu diesem, dann meridional durch den Onega-See, geht unmittelbar nördlich des Swir-Flusses zum Ladoga-See, durch diesen in der reraden Riehtung auf Wiborg, wo sie in den Finnischen Meerbusen endet.

Überall dort, namentlich im Osten und Südosten zum Schutz gegen ein eventuelles Kinbrechen asiatischer Völker, Kulturumstürzler, ist ein 50 km breiter Grenzstreifen als Militärgrenze gedacht. Dieses Gebiet wird von gesunden, kräftigen Wehrmännern anderer Nation besiedelt. Diese erhalten Grund und Boden zur freien Bewirtschaftung, müssen jedoch zwei Jahre beim Heere bereits gedient haben und, falls ledig, eine nationale Mischehe eingehen. Bereits Verheiratete haben den Vorzug. Nur an diese Bedingung ist das Verbleiben auf der Scholle geknüpft.

Die derzeit dort ansässige Bevölkerung hat auch Mischehen einzugehen. Sollte sie dies nicht tun wollen, so müssen sie ihren Besitz landeinwärts im Laufe von 20 Jahren, vom Gründungstag der Union an gerechnet, wechseln, wobei ihnen die staatlichen Realitätenbureaus behilflich sein müssen.

Die Regierung hat durch Beistellung von billigem Baumaterial, Maschinen und Geräten die Ansiedlung zu fördern. Die staatlichen Pioniere (zweites Soldatendienstjahr) können bei diesen Bauarbeiten sowie bei allen, welche zur Verbesserung und Verschönerung des Landes beitragen, verwendet werden.

Durch Vorhergesagtes soll bezweckt werden, daß sich die Charaktereigenschatten der Nationen verschmelzen. Der Fleiß, die Ausdauer, Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit des Nordländers möge sich mit dem Frrohsinn, der lebhaften Phantasie, der Lebensfreude und -lust des Südländers vereinen.

Empfohlene Zitierweise:
P. A. Maas: Die Unionisierung Mitteleuropas. Selbstverlag des Verfassers, Wien 1920, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DieUnionisierungMitteleuropas_PAM.pdf/11&oldid=- (Version vom 25.2.2024)