Seite:Der Stadt Hamburg Statuta 417.jpg

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FORMULA FIDEJUSSORIAE CAUTIONIS.

Ich N. N. thue kund und bekenne / hiemit für mich / meine Erben und Erbnehmen / nach dem von einer durch Bürgermeistere und Rath der Stadt Hamburg / wieder mich und für N. N. eröffneter Urhteil ich an die Römische Käyerl. Majest. Unsern allergnädigsten Herrn Appellirt, Supplicirt oder Reducirt, daß ich demnach / vermöge der Stadt Hamburg habenden Käyserlichen Privilegii, mich verpflichtet und verbunden / auch Krafft dieses verpflichte und verbinde / wo ferne ich angeregter meiner Appellation, Suppliciation oder Reduction verlustig / oder dieselbe zu gebührlicher Zeit nicht prosequiren oder achterfolgen werde / daß alsdann vor alles erlangtes Recht / so ermeldter mein Gegentheil der Appellat für Ehrngedachtem Rath erhalten / sampt Kosten und Schaden / so derselb empfangen / und ihm mit Recht zuerkandt sein oder werden / gnugthun und bezahlen wil / und damit mehr ermeldter Appellat dessen ümb so viel mehr vergewissert und gesichert seyn möge / so habe ich die Ehrbahre N. N. und N. N. dafür als selbst