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Der dritte Theil
Von Testamenten / letzten Willen / und Erbschafften ohn Testament.
TITULVS. 1.
Von Testamenten / und letzten Willen:
ARTICULUS 1.
Demnach von vielen undencklichen Jahren / durch unsere Vorfahren / zu Vermeydung / allerhand Nachtheil / und weitläufigen Disputierens / so aus dem mannichfältigen Solennitäten und Zierlichkeiten / welche die gemeine beschriebene Rechte / in Verordnung der Testamenten /
Empfohlene Zitierweise:
Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung, Seite 283. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Stadt_Hamburg_Statuta_291.jpg&oldid=- (Version vom 9.5.2018)
Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung, Seite 283. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Stadt_Hamburg_Statuta_291.jpg&oldid=- (Version vom 9.5.2018)