Seite:Der Stadt Hamburg Statuta 162.jpg

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13.

Welche alsdann / aus denen allhie verhandenen Gütern nicht können bezahlet werden / denen sol frey seyn / des flüchtigen Person / an was Orten und Ende sie dieselbige antreffen werden / zu verfolgen / in Verhafftung zu nehmen / und ihre Bezahlung zu suchen / darzu Wir ihnen Unsere Bitbrieffe und Executorial, auff ihr Begehren und Kosten / mittheilen wollen.