Seite:Der Stadt Hamburg Statuta 008.jpg

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künfftiger Zeit / da es die gemeine Nothdurfft erfordert / billich reserviret und vorbehalten. Publicirt am zehenden Tage des Monats Octobris, als man nach Christi unsers Seligmachers Gebuhrt zählt Eintausend Sechshundert und drey Jahre.