Seite:Der Stadt Hamburg Statuta 004.jpg

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herkommen / und auch Unsere Antecessorn und Vorfahren / zu Erhaltung friedlicher Einigkeit / und Gedeylichen Wolstandes / bey Exequierung dieser Stadt uhralten Statuten, redlichen Gewohnheiten / Herkommen und Gerichts-Ordnungen / solches haben in fleissige Uffacht genommen: Daß Wir auch zu hochnöthiger Handhabung der heiligen Justitien, zu Fortsetzung friedliches Wesens / und Erhaltung ersprießlicher Einigkeit / in Observierung und Verfolgung solcher Statuten und Gerichts-Ordnungen / aus dragendem Ampt / dasselbe Ziel