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9 März, in das ihr unbekannte recht ordentliche Haus, wo sie eine eigene Wärterin haben sollte, gebracht, auf dem Weg dahin jedoch noch vorher von dem Bader Eder, (welchem in allem Folge zu leisten ihr der Kaufmann Ehemann aufs ernstlichste eingebunden hatte) unterrichtet: „Daß sie ihren rechten Namen, ihren Wohnort, und ihren Geburtsort ja nicht nennen, sondern, daß sie ledig sey und Wolfin heisse, angeben solle.“ Beym Eintritt in das recht ordentliche Haus fand die Unglückliche wirklich die ihr verheissene Wärterin, welcher der Bader Eder 2 fl. zu Anschaffung des nöthigen Essens, und einen Thee, um ihn der Patientin zuzubereiten, einhändigte.

 Sonnabends den 10. März früh mußte die Ehemännin sich von dem Eder die Capillos veneris wegschneiden lassen, und erhielt von ihm zugleich eine Salbe, mit dem Auftrag, sie recht stark einzureiben.

 Ob nun schon die Ehemännin, wie jedermann, der sie siehet, sogleich beym ersten Anblick überzeugt werden muß, die Unschuld selbst ist, und, die Wirthschaftsführung ausgenommen, fast gar keinen Begriff von dem Gang der Dinge unter dem Monde hatte, so fing doch das Benehmen, das man sich mit ihr erlaubte, an, ihr aufzufallen. Sie befragte ihre Wärterin darüber, und erfuhr von dieser die schreckliche Nachricht: „sie sey im St. Sebastiansspital oder dem sogenannten Franzosenhause, wo sie von der Lustseuche curiret werden sollte.“ Mit den schmerzlichsten Klagen über den mit ihr gespielten schändlichen Betrug und die erlittene boshafte Mißhandlung überfiel die Ehemännin nun den Bader Eder. Allein sie bewirkte damit nichts, als – einen Strom von den niedrigsten Schimpfworten, mit welchen sie Eder, unter der Versicherung, daß sie sonst Niemand mit dieser Krankheit hätte einnehmen wollen, überhäufte; die Anweisung, die Salbe (worunter, nach der Bemerkung der Wärterin, Quecksilber gewesen) nur recht einzureiben,