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und die der Schänkstätten in Erwägung ziehe. Diese können in drei verschiedene Classen abgetheilt werden. Zur ersten gehören die Wirthschaften, welche die Gutsherren auf ihren mit dem Schankrecht versehenen Grundstücken, und öfters auch auf gleichberechtigten Rustical-Besitzungen durch Pächter und Verwalter betreiben lassen; zur zweiten sind die concessionirten Schänken zu rechnen, die das Geschäft in nicht geringerem Umfange treiben, und eine dritte Classe bilden die Winkelschänken, welche von Hökern, Victualienhändlern und Krämern der verschiedensten Art gehalten werden. Hiernach ist zu begreifen, daß in mancher kleinen Stadt das vierte oder fünfte Haus einen Credenztisch enthielt, und allein auf dem Wege von Gleiwitz nach Königshütte (auf drei Postmeilen) mehr als fünfzig Branntweinschänken entstanden waren. In den Gegenden, wo der Bergbau getrieben wird, gaben die Schänkwirthe nicht allein Branntwein, sondern auch Lebensmittel auf Credit, und durch diesen hauptsächlich bildete sich ein System von Abhängigkeit aus, bei welchem die Arbeiter fast gänzlich in die Hände jener Menschen gegeben waren. Der Lohntag war zugleich der Zahltag; von dem verdienten Gelde wurde der Schänker befriedigt, und jede Woche oder jeder Monat mit neuen Schulden angefangen. Die Qualität des verkäuflichen Branntweins war in der Regel schlecht, da der Brenner wegen der Art der Besteuerung so viel als möglich in der kürzesten Zeit zu produciren suchte, mithin durch