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nicht feststellen, da die Steuer-Controle, die hier allein einen Anhalt geben und zum Grunde gelegt werden kann, nur auf die Maischung und nicht auf den Alkohol gerichtet wird. Deßhalb ist nur eine approximative Rechnung möglich, aus der jedoch unzweifelhaft hervorgeht, daß während der lezten fünf und zwanzig Jahre die Production im Allgemeinen höchst bedeutend gestiegen ist. Im Jahr 1819 betrug im Regierungsbezirk Oppeln die Menge des versteuerten Branntweins nur wenig mehr als zwei Millionen Quart[WS 1], im Jahr 1825 schon über fünf Millionen. Nach den amtlichen Angaben, die ich der Güte des Herrn Provincialdirectors der Steuern verdanke, war jene Menge im Jahr 1830 auf sieben, im Jahr 1832 auf neun Millionen Quart gestiegen, und vergrößerte sich noch im Jahr 1839 bis über elf Millionen. Seit vierzehn Jahren hat überhaupt das Verhältniß zwischen sieben und elf Millionen geschwankt, und im Jahr 1842 sind 9,254,568, im Jahr 1843 aber noch etwas mehr, nämlich 9,686,664 Quart Branntwein versteuert worden. Diese Berechnung erlaubt aber keinen sichern Schluß auf die wirklich stattgefundene Production, und ist in Bezug auf diese ohne allen Zweifel viel zu gering. Nach der gesetzlichen Annahme soll das Quart Branntwein zu 50% (Tralles[WS 2]) mit einem guten Groschen besteuert werden; man wird aber nach dem Urtheil der Sachkundigen wenig irren, wenn angenommen wird, daß für das Quart nur ein Silbergroschen Steuer gezahlt worden, obgleich in einzelnen


  1. entspricht nach Breslauer Quart in etwa 0,69343 Liter.
    1 Quart = 69,343 Zentiliter = 34,96 Pariser Kubikzoll
    1 Zentiliter = 0,01 Liter
    1 Zentiliter = 0,50412438 Pariser Kubikzoll
    siehe auch Quart (Einheit)
  2. entspricht der noch heute üblichen Angabe in Volumenprozent.
    siehe auch Johann Georg Tralles