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verstorbenen Mitglieder soll im Gebete der Kirche gedacht, und auf der Kanzel bei jeder passenden Gelegenheit die Selbstüberwindung und Entsagung gepredigt, der zeitliche und ewige Lohn derselben in Erinnerung gebracht, und die Heiligkeit des gegebenen Versprechens eingeschärft werden. Allen Mitgliedern soll empfohlen werden, in ihren Gebeten jener so nothwendigen Tugenden zu gedenken, am Morgen einen guten Vorsatz zu fassen, am Abende eine Gewissenserforschung anzustellen, und dabei niemals zu unterlassen, die erhabene Beschützerin des Vereines um ihren Beistand anzurufen. Auf dem St. Annenberge, wo Einheimischen und Fremden die Enthaltsamkeit mit so reichem Segen verkündet worden, soll das Klostergebäude hergestellt, und dort in der Mitte von Oberschlesien durch Anstellung mehrerer Prediger eine beständige Mission für den Zweck des Vereines unterhalten werden, da kein anderer Ort so schickliche Gelegenheit darbietet, auf die Gemüther des Volkes zu wirken u. s. w. – Wie zweckmäßig diese Vorschläge und Entschließungen auch sein mögen, so ist doch nicht Alles damit gewonnen, wenn die Ausführung derselben der Willkür des Einzelnen überlassen bleibt, und nicht von der kirchlichen Behörde gutgeheißen, geregelt und zur Norm erhoben wird.

So lange der Strom noch in voller Bewegung einherging, mag es nicht wohlgethan und nicht an der Zeit gewesen sein, mit amtlichen Verfügungen sich ihm zu nahen, da sich bald erkennen ließ, daß er von einer Macht