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und endlich, wenn nicht allein jeder Betrunkene, der sich öffentlich sehen läßt, eingesperrt und bis zur Rückkehr der Nüchternheit in Gewahrsam gehalten, sondern auch der Schänkwirth bestraft wird, der zu dem Rausch das Material geliefert; die Hauptsache aber, und die eigentliche Aufgabe – den Willen zu regeln, den Entschluß zu befestigen und die Treue zu stärken – wird immer der Kirche zufallen, die sich zur Erreichung des Zweckes im Besitz der positiven Mittel befindet, während die Polizei sich nur der negativen bedienen kann. Unter dem Klerus giebt es auch nur Wenige, die nicht diese Aufgabe und die daran geknüpfte Forderung begriffen hätten. Wie daher jeder Urheber um sein eigenes Werk besorgt ist, so wird es auch den Geistlichen an gutem Willen nicht fehlen, das hier Entstandene vor dem Verderben zu bewahren, und die Früchte des gewonnenen Sieges sich nicht so leicht entreißen zu lassen. Diese löbliche Absicht zeigt sich bereits in verschiedenen Gutachten, Wünschen und Vorsätzen, die darauf ausgehen, dem eroberten Gute eine Zukunft und bleibende Stätte zu sichern. In der Schule z. B. sollen Mäßigkeit und Nüchternheit auf alle Weise an’s Herz gelegt, und diejenigen Kinder, welche das erstemal zum Tisch des Herrn gehen, dem Vereine beigesellt werden. Alljährlich soll um Ostern oder Pfingsten, oder auch am Jahrestage des ersten Gelöbnisses ein feierliches Dankfest stattfinden, und dabei die Aufnahme der Erwachsenen erfolgen, die das Gelübde noch nicht abgelegt haben. Auch der