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und weil ich die Absicht hatte, Beide zu tödten, so kam es mir nicht mehr darauf an, unerkannt zu bleiben. Ich hatte die Absicht, mir vom Bischof herunterleuchten zu lassen, weil ich den Weg im Finstern nicht gut zu finden glaubte, und deshalb forderte ich ihn auf, mir mit dem Wachsstock hinunter zu leuchten. Meine Absicht war, ihn unten ganz unerwartet zu erschlagen, da aber durch das Herunterfallen des Wachsstocks ein mir sehr unangenehmer Aufenthalt entstand, so versetzte ich ihm schon oben den Todesstreich. – Unmittelbar nach der That fühlte ich weder Reue noch Angst, sondern eine wahre Freudigkeit, und es war mir so zu Muthe, als wenn ich funfzig Franzosen erschlagen hätte. Jetzt aber sehe ich ein, welch ein großes Verbrechen ich begangen habe, und fühle aufrichtige Reue. Ich hatte mir früher vorgenommen, erst auf dem Schaffot die Absicht des Mordes einzugestehen. Seit mehren Tagen und Nächten aber beunruhigt mich das Bewußtsein, noch etwas verschwiegen zu haben, aufs Höchste, und diese Unruhe veranlaßte mich gestern schon, dem katholischen Geistlichen, welcher mich seit einiger Zeit besucht, das heutige Geständniß unter dem Siegel der Verschwiegenheit abzulegen. Dieses hat zwar einigermaßen, aber doch immer noch nicht ganz mich beruhigt, und ich faßte daher in der letzten schlaflosen Nacht den Vorsatz, auch meinen Richtern dieses Bekenntniß abzulegen. Ich weiß sehr wohl, daß durch dieses Bekenntniß meine Strafbarkeit erhöht wird, doch einestheils hat schon der Richter erster Instanz meine That als einen Mord beurtheilt, und anderntheils bin ich auch nicht bestrebt, ein gelinderes Urtheil mir zu erwirken; denn ich sehe ein, ich habe den Tod verdient, und auf die Art der Todesstrafe kommt es mir nicht an. Ich fühle meine Beruhigung darin, Alles, auch meine geheimsten Gedanken der Wahrheit gemäß entdeckt zu haben, und hoffe um so mehr auf Gottes Gnade, wenn ich nichts verheimliche.“

Dies Geständniß wurde jedoch von dem erkennenden Gerichte für die bereits aufgefundene, nur noch nicht in Urthelsform extendirte Entscheidung als unerheblich erachtet und daher zur Verstärkung der Gründe nicht mehr in Betracht genommen.


Die so durch zwei gleichlautende Erkenntnisse ausgesprochene martervolle Todesstrafe ward am 7. Juli 1841 zu Frauenburg vollzogen.

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Ludwig Demme: Das Mordwerk auf dem Dome zu Frauenburg. Helbig, Altenburg 1842, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Demme_Mordwerk_zu_Frauenburg.pdf/25&oldid=- (Version vom 31.7.2018)