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gesündigt; ob aber auch vor Gott? – Das steht noch sehr dahin! Es wäre nichtswürdige Heuchelei, wenn ich äußern sollte, daß ich Reue über meine That gefühlt; ich fühle nur Reue darüber, daß ich mich in solches Elend gebracht habe.“

Diese Täuschung seiner selbst oder Anderer findet in seinem Trotze, den er gern wie einen Heroismus zur Schau stellen möchte, einen kräftigen Anhalt. Wie weit derselbe geht, mögen einige Züge beweisen: An dem Tage, an welchem die Leiche des Bischofs bestattet wurde, sagte er: „jetzt trinken sie auf dem Dome tüchtig Wein, und an mich denkt Niemand, obgleich ich es ihnen doch verschafft habe.“ – Als ihm die goldene Dose des Erschlagenen zur Anerkennung vorgezeigt wurde, besah er sie, öffnete sie, und nahm, wie er noch Tabak darin fand, während der Beantwortung der Frage, behaglich eine Prise. – An dem Actuarius, der ihm das Beil vorlegte, mochte er einige Aengstlichkeit bemerkt haben. Bei seiner Abführung zum Gefängnisse äußerte er darüber: „ich hätte mir doch sollen den Spaß machen, dem Actuarius das Beil rasch aus der Hand zu reißen um ihn dadurch noch mehr zu ängstigen etc.“

Milderungsgründe kommen dem Inquisiten nicht zu Statten. Selbst sein Geständniß kann als Milderungsgrund nicht angesehen werden, da keinesweges Reue dasselbe veranlaßt, sondern vorzüglich der Vorwurf („des Polizeiinquirenten!“) ihn dazu bestimmt zu haben scheint: es fehle ihm an Muth, seine That zu bekennen, weil er den Tod fürchte.

Andererseits ist aber auch aus dem Grunde, weil Inquisit zwei Personen erschlug, die Schärfung der Strafe des Raubmordes nach §. 47 des Str. R. unter etwaiger Anwendung von §. 52 oder §. 57 hier nicht zulässig, indem einestheils die Ermordung des Bischofs und der Wirthschafterin so in Einen Act zusammenfallen, daß man sie nicht als wiederholte Mordthaten ansehen kann, und anderntheils Inquisit schon durch die Strafe des einfachen Raubmordes nach §. 1193 die geschärfteste Art der Todesstrafe erleidet etc.


Als ihm das Todesurtheil publicirt und er über die Rechtsmittel belehrt worden war, erklärte er anscheinend ruhig: „ich bin zufrieden mit diesem Erkenntnisse. Ich hoffe auch in der zweiten Instanz keine gelindere Todesstrafe. Es ist mir übrigens auch gleichgültig, welche Todesstrafe ich erleide, denn ich fürchte den Tod nicht und wünsche denselben recht bald zu erleiden. Nach den

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Wilhelm Ludwig Demme: Das Mordwerk auf dem Dome zu Frauenburg. Helbig, Altenburg 1842, Seite 287. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Demme_Mordwerk_zu_Frauenburg.pdf/23&oldid=- (Version vom 31.7.2018)