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XI. Königreich Preußen.

Das Mordwerk auf dem Dome zu Frauenburg[1].

In psychologischer Hinsicht: als Beleg zur Stufenfolge moralischer Verwilderung.

In juristischer Hinsicht: als Beitrag zur Lehre vom Raubmord.


Nachdem der zu Frauenburg residirende Bischof von Ermland Dr. Stanislaus von Hatten seine Dienstboten am 3. Januar 1841 Abends gegen 6 Uhr in die Pfarrkirche geschickt hatte, um der feierlichen Andacht beizuwohnen, mit welcher der zu Anfang des Jahres gewöhnlich stattfindende vierzigstündige Gottesdienst schließt, war er – ein Greis von 77 Jahren – nur mit seiner 71 Jahre alten Wirthschafterin, Rosalie Pfeiffer, in den vor der Stadt auf dem Dome gelegenen bischöflichen Pallast allein zurückgeblieben. – Als zwischen 7 und 8 Uhr die Domestiquen zurückkehrten, fanden sie in der oberen Etage in der Mitte des Wohnzimmers, den Bischof mit dem Gesichte zur Erde gekehrt, ohne Lebenszeichen, im Blute liegend, und in einiger Entfernung, auf einem Stuhle am Ofen sitzend, die Wirthschafterin


  1. Verspätet aus Rücksicht auf das Interesse der
    „zum Besten der Justizofficianten-Wittwen-Casse“
    in Commission der Nauck’schen Buchhandlung in Berlin 1841 erschienenen, zunächst nur für Preußen bestimmten Schrift:
    „Actenmäßige Darstellung der wegen Ermordung des Bischofs von Ermland, Stanislaus von Hatten, wider den Schneidergesellen Kühnapfel geführten Untersuchung.“ (II. u. 82 S.)
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Wilhelm Ludwig Demme: Das Mordwerk auf dem Dome zu Frauenburg. Helbig, Altenburg 1842, Seite 265. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Demme_Mordwerk_zu_Frauenburg.pdf/1&oldid=- (Version vom 31.7.2018)