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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.

und alle Irrthümer. In despotischen Staaten geht immer Aberglauben zur Seite der willkührlichen Gewalt: der Priester und der Fürst theilen gemeinschaftlich den Raub ihrer Sklaven, jener oft diesem furchtbar, aber immer nothwendig. Da, was für göttlich gehalten ward, angefochten wurde, war vor Angriffen minder sicher, was, wiewohl auf vorgegebene göttliche Rechte gestützt, menschlicher schien. So bereitete sich vor dem Richterstuhl der öffentlichen Meinung für die Regierungsart eine Untersuchung vor, von welcher sie wahrscheinlicherweise nicht zu ihrem Vortheil sich loswickeln konnte. Allein unter den unzähligen Gegenständen, über welche die öffentliche Meinung anders zu entscheiden anfieng, als ehmals, hatte sie hier noch keinen besonders ausgewählt, und durch ihre mannigfache und unbestimmte Richtung verlor sie einen großen Theil ihrer Kraft. Noch hatte sie nicht mit Erfolg über die Abgründe des Staatsverwaltung ihre Fackel geschwungen: Sie schien zurück geschreckt durch ihre Tiefe, und durch die drohende Eifersucht ihrer Wächter. Endlich stand Necker auf, und sein „Compte rendu“ ward zum Losungswort.

Was öffentliche Meinung vermöge, und wie sie das Palladium der Völker sei, hat Necker zuerst erkannt oder gelehrt, und der Gebrauch, den er selbst, und den unter seiner Anleitung Frankreich davon zu machen wußte, hat diese große Lehre für alle Nation unwiderleglich

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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1790–1791, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band3_Heft12_059.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)