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Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium: Verordnung, das bei Einbringung der direkten Steuern in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu beobachtende Verfahren betreffend. | |
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Muster Num. 8.
Verzeichniß
der, von dem Obersteuerboten . . . zu . . . verfertigten, und an den betreffenden
Herrn Polizeibeamten abgelieferten Protocolle über Beschlagnehmung, Auspfändung
und Versteigerung wegen Rückständen von directen Steuern.
Herrn Polizeibeamten abgelieferten Protocolle über Beschlagnehmung, Auspfändung
und Versteigerung wegen Rückständen von directen Steuern.
Num. | Namen und Wohnort der Personen, bey welchen und gegen welche die Handlung vorgenommen worden ist. |
Zeit, wann das Protocoll aufgenommen wurde. | Das Protocoll nebst Beilagen wurde abgeliefert. |
Bescheinigung des Beamten über den Empfang des Protokolls nebst Beilagen. | |||
über Be- schlagneh mung. |
über Pfändung. |
über Verstei- gerung. |
an den Polizei- Beamten. |
Zeit der Abliefe- rung. |
Empfohlene Zitierweise:
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium: Verordnung, das bei Einbringung der direkten Steuern in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu beobachtende Verfahren betreffend.. , Darmstadt 1820, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Steuerges_Starkenb_Oberh_(Gro%C3%9Fh_Hess)(1820)_83.jpg&oldid=- (Version vom 23.11.2023)
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium: Verordnung, das bei Einbringung der direkten Steuern in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu beobachtende Verfahren betreffend.. , Darmstadt 1820, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Steuerges_Starkenb_Oberh_(Gro%C3%9Fh_Hess)(1820)_83.jpg&oldid=- (Version vom 23.11.2023)