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Friedrich Schiller (Hrsg.): Neue Thalia. Zweyter Band, welcher das vierte bis sechste Stück enthält.

Vorigen gewagten Behauptungen zu entscheiden – überhaupt von der Ehe seine ganze Wirksamkeit entfernen, und dieselbe vielmehr der freyen Willkühr der Individuen, und der von ihnen errichteten mannigfaltigen Verträge, so wohl überhaupt, als in ihren Modifikationen, gänzlich überlassen. Die Besorgniß, dadurch alle Familienverhältnisse zu stören, oder vielleicht gar ihre Entstehung überhaupt zu verhindern – so gegründet dieselbe auch, bey diesen oder jenen Lokalumständen, seyn möchte – würde mich, in so fern ich allein auf die Natur der Menschen und Staaten im Allgemeinen achte, nicht abschrecken. Denn nicht selten zeigt die Erfahrung, daß gerade, was das Gesetz löst, die Sitte bindet; die Idee des äußern Zwangs ist einem, allein auf Neigung und innrer Pflicht beruhenden Verhältniß, wie die Ehe, völlig fremdartig; und die Folgen zwingender Einrichtungen entsprechen der Absicht schlechterdings nicht.

W. von Humbold.
(Die Fortsetzung folgt.)
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Schiller (Hrsg.):Neue Thalia. Zweyter Band, welcher das vierte bis sechste Stück enthält. Leipzig: Georg Joachim Göschen, 1792, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Neue_Thalia_Band2_169.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)