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Willen mit ihr zu thun / auff daß er die Sache / so er gegen die Witwen führete / desto ehe / und besser / weil sie ohne das lang vom Richter auffgehalten war / zum Ende bringen möchte. Als aber der Richter der Burgerin müde ward schickte er zu der Witwen / begehrte von ihr / daß sie ihm ihre Tochter / so ein schön junges Mägdlein war / überlassen möcht; wo sie das thäte / so wolte er die Verschaffung thun / daß sie ein gut Urtheil bekäme. Aber die Witwe schlugs ihm abe / und sagte / sie wolte lieber all ihre Haab / und Güter / verlieren / als Gott erzürnen / und ihre Tochter umb ihre Ehr bringen. Deßwegen sprach der Richter ihr die Sache ab / und dem Burger zu. Diß klagte die Witwe ihren Verwandten / und Freunden / die brachten es für den Hochmeister / Hertzog Ludern; der erforderte den Richter / und beyde Partheyen / für sich / befand / daß der Witwen / in ihrer gerechten Sache / unrecht widerfahren; derhalben erkandte er für recht / sie solte den dritten Theil von allen deß ungerechten Richters Gütern / zu Erstattung ihres erlittenen Schadens / hinnehmen; der Ehebrecherischen Burgerin ließ er ein Zeichen auff die Backen brennen / und sie deß Landes verweisen; Ihren Mann / als einen Verräther seines ehelichen Weibs Zucht / und Ehr / befahl er lebendig in vier Stück zu schneiden; und den gottlosen Richter / mit einem Pferde zuschleiffen / und zu Stücken zureissen. Obgedachtes Städtlein Salfeld ist Anno 1329. gebauen worden: Hat ein Closter Bernhardiner Ordens gehabt. Anno 1455. brandte das Städtlein auß; und Ann. 1534. ward ein Landtag alhie gehalten. Ersamus Reinholdus, der die Prutenicas tabulas Coelest. motuum gemacht / und Hertzog Albrechten in Preussen dedicirt, (dessen Freygebigkeit gegen ihme er auch sonderlich rühmet;) hat sich Salvendensem geschrieben / so sonders Zweifels / dieses in Preussen / und nicht das Salfeld in Thüringen seyn wird. Er ist A. 1553. den 19. Hornung / in seiner Eltern Arm / im 42. Jahr seines Alters mit diesen letzten Worten gestorben: Vixi, et quem dederas cursum, pie Christe, peregri, wie Nicolaus Helduaderus part. 2. Sylv. Chron. Circuli Balt. p. 154. berichtet.


Schippenpeil /

Ein Städtlein / zwischen Barten / und Bartenstein / so vor Jahren Schiffenburg geheissen: ward Anno 1319. gebauet / und ist mit dem Fluß Alla fast umgeben / und kompt auch der Zayn auff der seiten daran. Anno 1457. brandte dieses Städtlein von eigenem Feuer auß. An. 1461. hat sich dieser Orth / nach dem er lang belagert gewesen / wieder unter den Teutschen Orden / von den Polen / begeben. Cromer. gedenckt lib. 24. deß Städtleins Sipelbein / so / sampt dem Städtlein Rastenburg / und Belaui / auch dem Schloß Morang / in dem gedachten 61. Jahr / von den Creutzherren seye belagert / und endlich erobert worden: welches Sipelbein / vielleicht dieses Schippenpeil seyn mag. Dann dieser Bischoff Cromerus wol mehrere Teutsche Namen / so er / nach seiner Polnischen / oder auch Lateinischen Sprache / nicht recht geben können / geradbrecht hat.


Schlochau /

Ein nicht unbekandtes Schloß / in Pomerellen / nahend Conitz / und Tauchel gelegen / welches An. 1463. durch Verrätherey / den Polen bald wäre entzogen worden. Es seynd gleichwol die getreue Soldaten / so in der Besatzung gelegen / und das Schloß haben erhalten helffen / von dem Gebiettiger / oder Commendanten alda / alle hingerichtet worden: dessen Ursach beym Cromero lib. 25. Rer. Polon. zu lesen. Anno 1466. ist dieses Schloß / so an Grösse und Befestigung dem zu Margenburg / oder Marienburg / nicht viel weichet / wie besagter Cromerus

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_471.png&oldid=- (Version vom 11.5.2023)