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vnd wider / im Volck erschollen / also daß etliche solche Geschicht für ein Fabelwerck angezogen / die andern aber dauon gantz vngleich vnd etwas schimpfflich geredt / auch noch bey etlichen solche verloffene Handtlung für ein vnglaubliches werck geachtet vnd gehalten werden wil. Wie es gemeinglichen in solchen / vnd dergleichen sachen / die Gottes Allmacht / vnd der Kirchen Gewalt betrifft / zugehet / Da der arglistige Feindt menschliches Geschlechts / die helle Warheit nicht ans Liecht kommen lassen will / sondern dieselbige mit einmischung betrüglicher Verfälschung zuuerfinstern / vnd zu vntertrucken sich hefftig bearbeiten thut. Welchem fürgeloffenen gantzen Actu wir beede / nicht allein selbsten neben vilen andern ehrlichen / vnd glaubwirdigen Personen / vom Anfang biß zum Ende beygewonet / vnd alle verhandtlete sachen selbsten mit vnsern Augen gesehen / vnd wessen damals geredt worden / mit vnsern Ohren gehöret / sondern auch in solchem erschröcklichen Werck die Händt mit angeschlagen / vnd das beste / souil an vns / darbey gethan haben / also daß wir gewissens halber der Warheit hierinnen Kundtschafft zugeben / vnd dieselbige meniglichen vnder die Augen zustellen / gleich getrungen vnd gezwungen werden. Wann

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Johann Schnabel, Simon Marius: Wahrhafftige und erschröckliche Geschicht von einem Schmidtsgesellen und dem Teuffel. Henrich von Ach, Würtzburg ~1589, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Hansen_Schmidt_Teuffel_1589.djvu/04&oldid=- (Version vom 31.7.2018)